Bezahlung
Grundgehalt
Soviel verdienst Du hier monatlich (brutto)
... als ausgebildete Pflegefachkraft
- beim Einstieg ohne Berufserfahrung
- 2.880,77 €
- mit 4 bis 6 Jahren Berufserfahrung
- 3.327,54 €
... als ausgebildete Gesundheits- und Pflegeassistenz
- beim Einstieg ohne Berufserfahrung
- 2.414,66 €
- mit 4 bis 6 Jahren Berufserfahrung
- 2.745,41 €
... während der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann
- im ersten Jahr der Ausbildung
- 1.160,70 €
- im dritten Jahr der Ausbildung
- 1.333,00 €
... während der Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz
- im ersten Jahr der Ausbildung
- 936,82 €
- im zweiten Jahr der Ausbildung
- 990,96 €
Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschüsse
- Sonderzahlungen
- Für Pflegekräfte werden Sonderzahlungen („Weihnachtgeld”) geleistest. 95,00 % / 89,40 % von dem durchschnittlichen Entgelt im Bemessungszeitraum, sofern am 01.12. ein Ausbildungsverhältnis zur Pflegefachkraft besteht.
- Zuschläge
-
- Nacht-, Sonn-, Feiertag
- Mehrarbeit, Überstunden Kurzfristiges Einspringen
- Zulagen
-
- Schichtdienst
- Besondere Funktionen
- Zuschüsse
-
- Öffentlicher Nahverkehr
- Betriebliche Altersversorgung
- Vermögenswirksame Leistung
- Sonstiges
90,00 € Pflegezulage bei Vollzeit / Auszubildende Pflegefachkraft 45,00 €
- Altersvorsorge
- Die Einrichtung bietet eine betriebliche Altersvorsorge. VBL
Tarifvertrag und Mitbestimmung
- Geltender Tarifvertrag für die Pflege
- TVL
- Mitarbeitervertretung
-
- Gewählte Jugendvertretung
- Andere gewählte Interessenvertretung
Arbeitszeit
Arbeitszeit / Urlaub
- Bei Vollzeitbeschäftigung („ganze Stelle”) beträgt die Arbeitszeit 39,00 Stunden/Woche.
- Die Zahl der Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche beträgt 30,0 Tage/Jahr. ggfs. zzgl. 3 Tage pro Jahr bei regelmäßigem Schichtdienst / Auszubildende Pflegefachkraft ab 2. Ausbildungsjahr 1 Tag
Die Einrichtung gewährt Sonderurlaub.
Dienstpläne
- Die Einrichtung sieht die folgenden Maßnahmen vor, mit denen ein ungeplantes Einspringen der Pflegekräfte verhindert werden soll:
Sorgfältige mit den Mitarbeitenden abgestimmte Dienstplanung. Durch die kleinen Wohnbereiche ist eine individualisierte Dienstplanung mit Berücksichtigung des privaten Bereiches vielfach möglich.
- Sollte ein kurzfristiges, nicht vermeidbares Einspringen von Pflegekräften erforderlich sein, so ist die Anerkennung bzw. ein Ausgleich durch die Einrichtung vorgesehen:
Absprache von freien Tagen , Auszahlung , Wunschdienst
Gesundheit und Karriere
Maßnahmen zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Pflegekräfte und zu einem langfristigen Verbleib im Pflegeberuf
Fortbildungsprogramm des Rauhen Haus; Gesundheitszirkel, Betriebliches Gesundheitsmanagement
Unterstützung deiner Karriere in der Pflege durch Fort- und Weiterbildung in den Bereichen „Pflegefachlichkeit”, „Führung & Management” oder „Pädagogik & Praxisanleitung“
Wir unterstützen alle Mitarbeitenden bei der fachlichen, beruflichen Weiterbildung. Dabei ist uns der Ausgleich zwischen fachlichen Anforderungen und persönlichen Interessen wichtig.
Funktionen im Unternehmen, auf die du dich im Laufe deiner Karriere spezialisieren kannst
Wohnbereichsleitung, Übernahme von fachspezifischen Beauftragungen in den erreichen Hygiene, Wundmanagement, Palliative Arbeit, Hygiene, Praxisanleitung etc
Unterstützung beim Einstieg
Unterstützung bei der Wohnungssuche
Es gibt viele Kontakte des Hauses mit Wohnungsbauunternehmen in der Region, die insbesondere Mitarbeitende berücksichtigen.
Unterstützung beim Wiedereinstieg in den Pflegeberuf
Vereinbarungsgespräche zu Wünschen und Belastungsgrenzen, zur Einarbeitung bzw. Schwerpunktsetzung.
Unterstützung beim Quereinstieg in den Pflegeberuf
Wir bieten immer wieder die Möglichkeit zu Vor-Praktika und motivieren noch nicht qualifizierte Assistenzkräfte eine fachliche Ausbildung anzustreben.
Hinweis: Die Unterstützung beim Quereinstieg aus anderen Berufen setzt meist voraus, dass Sie zu einer Umschulung bereit sind.
Förderung der Diversität im Unternehmen, zum Beispiel bei Migrationshintergrund
Unterstützung von Sprachkursen, berufsspezifische Fortbildungen bzw. Grundausbildungen, ggf. Mentor
Die Arbeitgeber aktualisieren ihre Angaben im Hamburger Arbeitgeberportal Pflege selbst. Die Sozialbehörde prüft die Angaben vor der Veröffentlichung auf Plausibilität.
Stand der Information: 29. Juli 2020