Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Sozialwohnungen Mit dem Wohnberechtigungsschein zu bezahlbarem Wohnraum

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Einkommensschwache Hamburger haben es bei der Wohnungssuche auf dem privaten Wohnungsmarkt in Hamburg schwer. Öffentlich geförderter Wohnraum ist eine bezahlbare Alternative. Wer ist berechtigt? 

Tisch mit Stühlen und Vase mit Tulpen

Sozialwohnungen

Wohnraum für Familien mit Kindern, Studierende, Senioren, Schwerbehinderte und andere Personengruppen mit geringem Einkommen ist begrenzt. „Sozialwohnungen“, wie öffentlich geförderter Wohnraum auch genannt wird, können eine echte Alternative zum privaten Wohnungsmarkt sein.

Mit dem Wohnraumförderungsprogramm des Senats unterstützt die öffentliche Hand den Neubau von günstigen Mietwohnungen jedes Jahr mit Beträgen in Millionenhöhe. Sozialwohnungen gibt es mittlerweile in allen Hamburger Bezirken – von der Hafencity über Eimsbüttel bis hin zu den Walddörfern.

Was ist öffentlich geförderter Wohnraum?

Die Anfangsmiete für Sozialwohnungen ist in der Höhe festgelegt. Mietpreiserhöhungen sind nur alle zwei Jahre nach den Vorgaben der einschlägigen Förderrichtlinie möglich.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS), z.B. ein sog. „Paragraph 5-Schein“, ist eine amtliche Bescheinigung, die Sie dazu berechtigt, eine Sozialwohnung zu beziehen. Den entsprechenden Antrag können Sie persönlich oder schriftlich beim Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie gemeldet sind, stellen. Mit der entsprechenden Vollmacht kann auch eine andere Person den Antrag stellen..

Der allgemeine WBS gilt 12 Monate ab Ausstellungsdatum. Sollten sich in dieser Zeit Ihre Einkommensverhältnisse nicht grundlegend geändert haben und Sie weiterhin eine Wohnung suchen, können Sie problemlos einen neuen WBS beantragen.

Wer ist WBS-berechtigt?

Einen WBS erhalten auf Antrag Personen, die berechtigt sind, sich langfristig in Deutschland aufzuhalten und deren Jahreseinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Der Wohnberechtigungsschein ist zudem an bestimmte Wohnraumgrößen für Alleinstehende und Mehrpersonenhaushalte gebunden.

Wie hoch sind die gesetzlichen Einkommensgrenzen?

In Hamburg sind die Einkommensgrenzen im Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) geregelt. Dabei unterscheiden sich die Einkommensgrenzen in ihrer Höhe nach dem jeweiligen Förderweg der Wohnung.

Für Alleinstehende liegt die Grenze im 1. Förderweg bei 17.400 Euro/netto im Jahr. Dies entspricht einem Bruttojahreseinkommen von ca. 25.900 Euro. Für einen Zweipersonenhaushalt liegt die Einkommensgrenze im 1. Förderweg bei 26.100 Euro/ netto im Jahr. Dies entspricht einem Bruttojahreseinkommen von ca. 38.300 Euro.

Die Einkommensgrenze für Alleinstehende liegt im 2. Förderweg bei 19.800 Euro/netto pro Jahr bzw. ca. 29.300 Euro/brutto. Für einen Zweipersonenhaushalt liegt die Einkommensgrenze im 2. Förderweg bei 29.700 Euro/netto pro Jahr bzw. 43.400 Euro/brutto.

Wenn Sie Kinder haben, erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 1.000 Euro pro Kind.

Liegt Ihr Jahreseinkommen nach Abzug aller Kosten unterhalb der entsprechenden Einkommensgrenze, sind Sie WBS-berechtigt. Nach Antragsstellung errechnet das Wohnungsamt auf der Grundlage Ihrer Einkommenserklärung Ihr genaues Jahreseinkommen.

Diesbezüglich wird auf den Einkommensrechner der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) verwiesen:
https://www.ifbhh.de/services/finanzass/einkommensrechner

Welche Wohnungsgröße steht mir zu?

Die Wohnungsgröße ist in der Regel angemessen, wenn je Haushaltsmitglied ein Wohnraum über 8 m² zur Verfügung steht (sog. „Kopf-Raum-Regelung“). Küche, Bad/WC, Nebenräume und Räume bis zu 8 m² werden nicht mitgerechnet. Ebenfalls außer Betracht bleibt pro Wohneinheit ein Raum von bis zu 10 m².

Eine Angemessenheit der Gesamtwohnfläche ist darüber hinaus gegeben, wenn folgende Wohnungsgrößen nicht überschritten werden:

- Einpersonenhaushalt 50 m²,

- Zweipersonenhaushalt 60 m²,

- Dreipersonenhaushalt 75 m²,

- Vierpersonenhaushalt 90 m².

Bei mehr als vier zum Haushalt zählenden Personen erhöht sich die Wohnfläche um 15 m² pro Person.

Eine Überschreitung der vorgenannten Wohnflächen ist zudem möglich bei:

- barrierefreien Wohnungen für behinderte oder alte Menschen um 5 m² und

- Wohnungen für Rollstuhlbenutzer um 10 m².

Darüber hinaus können auf Antrag weitere Räume gewährt werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

Zum Antrag gehören neben dem ausgefüllten Antrag eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses, eine aktuelle Meldebestätigung, die ausgefüllte und unterschriebene Einkommenserklärung, Nachweise über die Einkünfte der letzten 12 Monate und im Einzelfall weitere Unterlagen. Auf dem Wohnungsamt hilft man Ihnen gerne beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare!

Wo finde ich Sozialwohnungen?

Öffentlich geförderten Wohnraum finden Sie über die Vermieterlisten der Wohnungsämter (Merkblatt für Wohnungssuchende), im Internet und in den Tageszeitungen. Achten Sie auf die entsprechenden Hinweise in den Wohnungsanzeigen.

Was ist ein Dringlichkeitsschein?

Einen Dringlichkeitsschein erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie sich unverschuldet in einer außergewöhnlichen Lebens- und Wohnsituation befinden und Unterstützung bei der Wohnungssuche benötigen. Zu den Personengruppen, die einen Dringlichkeitsschein erhalten, gehören z. B. von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen, Haushalte in unzureichenden Wohnverhältnissen, Schwerbehinderte, kranke oder ältere Personen, Haftentlassene oder auch Räumungspflichtige. Den Dringlichkeitsschein erhalten Sie ebenfalls beim Wohnungsamt.

Welche Kosten entstehen mir?

Je nachdem, welchen Schein Sie erhalten, erhebt die Behörde eine Gebühr von 9 - 20 EUR. Die Gebühr müssen Sie vor Erhalt des Scheins bar oder mit Scheckkarte entrichten.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Wohnungssuche!

Themenübersicht auf hamburg.de

*Über die Einbindung dieses mit *Sternchen markierten Angebots erhalten wir beim Kauf möglicherweise eine Provision vom Händler. Die gekauften Produkte werden dadurch für Sie als Nutzerinnen und Nutzer nicht teurer.
Anzeige
Branchenbuch