Infektionserkrankungen sind eine weltweite Herausforderung für unsere Gesundheitssysteme. Die gesetzliche Grundlage zur Bekämpfung von Infektionen bildet in Deutschland das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das Gesetz regelt die Zusammenarbeit von Behörden und Einrichtungen und die Verantwortlichkeit von Trägern und Einrichtungsleitungen.
Ziel des Gesetzes ist es, „übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern“. Dies umfasst sowohl den Schutz des Einzelnen als auch der Allgemeinheit. Für viele Infektionserkrankungen besteht deshalb eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt.
Trotz Fortschritten in der Diagnostik und Therapie in den vergangenen Jahrzehnten haben Infektionskrankheiten auch in den Industrienationen nicht an Bedeutung verloren. Dies ist auf das Auftreten neuer Erreger zurückzuführen, aber auch auf Resistenzentwicklungen von Keimen gegen bisher wirksame Antibiotika. Die verstärkte Reisetätigkeit und die fortschreitende globale Ausweitung der Handelsbeziehungen begünstigen zudem die Verbreitung von Infektionserregern.