Entschädigung für die Quarantäne und Kinderbetreuung nach dem Infektionsschutzgesetz

Entschädigung für die Quarantäne und Kinderbetreuung nach dem Infektionsschutzgesetz

Mit einer Anordnung zur häuslichen Quarantäne oder durch Schließung von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder für Menschen mit Behinderung ist eine Ausübung der Erwerbstätigkeit gegebenenfalls nicht mehr möglich. Im Rahmen dieser Maßnahmen kann es zu einem Verdienstausfall kommen.

Über die untenstehenden Antragsformulare können Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter sowie Selbstständige den Verdienstausfall auf einem direkten Weg online beantragen.

Selbstständige, welche die Entschädigung für sich selbst beantragen möchten, benötigen ein einfaches Servicekonto (Bürgerkonto) und können die Anträge direkt stellen.

Arbeitgeber, welche die Entschädigung für Ihre Mitarbeitenden beantragen möchten, benötigen ein Servicekonto Business und müssen zunächst eine Firmenakte beantragen, bevor sie die Anträge stellen können.​​​​​​​

Eine kurze Anleitung hierzu finden Sie im untenstehenden Bereich der Antragsformulare. Das Servicekonto bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit auf weitere Dienstleistungen der FHH zuzugreifen.

Informationen zum Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums: Entschädigungsansprüche nach § 56 IfSG

Vielen Dank, Sie helfen damit Kontakte zu vermeiden!

Anleitung

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