Deutschland bietet Menschen, die vor Krieg und Vertreibung fliehen, Schutz. Damit alle Schutzsuchenden gut versorgt werden können, helfen dabei alle Bundesländer. Jedes Bundesland beteiligt sich gemäß seiner Einwohnerzahl und seiner Leistungsfähigkeit. Grundlage ist hierbei der „Königsteiner Schlüssel". Hamburg wird nach diesem Schlüssel rund 2,6 Prozent aller in Deutschland Schutz suchender Menschen aufnehmen und versorgen.
Alle Schutzsuchenden, die seit dem 24. Februar 2022 in Hamburg privat untergebracht worden sind (also nicht in einer städtischen Wohn- oder Notunterkunft leben), bleiben in Hamburg. Auch alle Schutzsuchende, die bis zum Start der Verteilung in Hamburg registriert wurden und in einer städtischen Unterkunft leben, bleiben in Hamburg.
Schutzsuchende, die keine private Unterbringungsmöglichkeit haben und sich nach dem Start der Verteilung in Hamburg registrieren lassen, werden damit rechnen müssen, in ein anderes Bundesland zu reisen. Dort erhalten sie ihre Unterkunft, in der sie dauerhaft Schutz finden, bis Sie sich wieder selbst versorgen können.