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Ferienfreizeiten Ansparmöglichkeiten im Rahmen des Bildungspakets

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Innerhalb des Bewilligungszeitraums können die monatlichen Beträge (15 Euro pro Monat) auch angespart werden, um zum Beispiel eine Ferienfreizeit zu finanzieren.

Ferienfreizeiten: Ansparmöglichkeiten im Rahmen des Bildungspakets

Zeitraum

Die Teilhabebeträge können für einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten angespart werden. Die Ansparmöglichkeit der monatlichen 15 Euro besteht für den gesamten Bewilligungszeitraum.

Beispiel: Der Bewilligungszeitraum umfasst zwölf Monate. Bei einem monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro sind das insgesamt 180 Euro, die angespart und für eine Ferienfreizeit genutzt werden können.

Diese Ansparung kann dabei auch rückwirkend für den gesamten Bewilligungszeitraum erfolgen, wenn noch keine Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch genommen wurden und der Bewilligungszeitraum noch nicht geendet hat. 

Voraussetzung ist stets der derzeit gültige Bewilligungsbescheid. Bereits abgelaufene Bescheide können nicht eingesetzt werden.

Anschlussbewilligung

Darüber hinaus können Leistungsberechtigte auch über ihren jeweils vorliegenden Bewilligungszeitraum hinaus die Kosten für eine Freizeit ansparen, indem sie eine Anschlussbewilligung für die Freizeit einsetzen:

Beispiel: 1. Bewilligung + Anschlussbewilligung nach Ablauf der 1. Bewilligung.

In diesen Fällen rechnen die Leistungsanbieter von Freizeiten diese in Raten ab. Das heißt, sofern nicht bereits ein anderes soziokulturelles Angebot für den zugrundeliegenden Bewilligungszeitraum in Anspruch genommen wurde, können Leistungsberechtigte den monatlichen Betrag über den gesamten Bewilligungszeitraum ansparen und als ersten Teilzahlungsbetrag für eine Freizeit einsetzen.

Auch die Anschlussbewilligung kann dann vom Leistungsberechtigten für die weiteren Kosten eingesetzt werden.

Die Leistungsanbieter können somit die Kosten einer Freizeit in Raten mit der Stadt Hamburg abrechnen.

Beispiel: Im SGB II-Rechtskreis: zunächst 90 Euro aufgrund der ersten Bewilligung für sechs Monate und später bei Vorliegen einer Anschlussbewilligung noch einmal 90 Euro.

Zu beachten:

Sofern eine anstehende Anschlussbewilligung nicht erfolgt, zum Beispiel wegen Arbeitsaufnahme der Eltern, wären die verbleibenden Kosten in diesem Fall (da kein weiterer Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht) von den Leistungsberechtigten aus deren Einkommen zu tragen.

Sofern Leistungsberechtigte nur den Berechtigungskreis des Bildungspakets wechseln (Beispiel: Leistungsberechtigte nach dem SGB II nehmen Arbeit auf, beziehen dann aber Wohngeld und haben somit weiterhin einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe), kann die Anschlussbewilligung für das Ansparen einer Ferienfreizeit weiter genutzt werden.

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