Schülerinnen und Schüler einer Schule mit Ganztagsangebot können dort täglich Mittag essen. In der Regel arbeiten die Schulen dazu mit einem Anbieter für Schulverpflegung (Caterer) zusammen. Die Qualität des Mittagessens orientiert sich an den „Qualitätsstandards für die Schulverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Auf dieser Grundlage trifft die Schule mit dem Caterer entsprechende Vereinbarungen. Während des Mittagessens werden die Schülerinnen und Schüler betreut.
Die Schule und der Caterer informieren Sie gemeinsam über das Mittagessen und die konkreten Abläufe vor Ort. Absprachen zu besonderen Ansprüchen (Unverträglichkeiten, Diät, religiöse Besonderheiten) können mit dem Caterer getroffen werden. Für das angebotene Mittagessen gibt es eine maximale Preisobergrenze, die der Caterer nicht überschreiten darf. Diese liegt im Schuljahr 22/23 bei 4,15 Euro und wird jährlich angepasst.
An der Grundschule wird erstmals eine sozial gestaffelte Reduzierung der Gebühren für das Mittagessen eingeführt, hier gilt die gleiche Prozent-Staffel wie für die Gebühren. Für Kinder, die aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt werden, ist das Mittagessen an allen Schulformen kostenfrei.