Wichtig: Diese Testmöglichkeit ersetzt nicht das Verfahren, das bei begründeten Verdachtsfällen (wie zum Beispiel akute respiratorische Symptome) zur Anwendung kommt. Hier ist nach wie vor der ärztlichen Bereitschaftsdienst (unter der Nummer 116117) oder der Hausarzt der Betroffenen einzuschalten.
Die Testmöglichkeit für das Personal in Kitas und Kinder- und Jugendhilfe ist ausgeschlossen für Beschäftigte, die durch das Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wurden oder die zu den Kontaktpersonen der Kategorie ersten Gerades gehören.
Bei Anmeldungen zur Testmöglichkeit für das Personal in Kitas und Kinder- und Jugendhilfe ist Folgendes zu beachten:
- Mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldebogen (als Excel Anlage, nicht als PDF oder verschlüsselte Datei) meldet der Träger der Sozialbehörde über die E-Mail-Adresse coronaviruskita@soziales.hamburg.de die Beschäftigen an, die getestet werden sollen.
- Die Anmeldung für den Folgetag muss bis 14:00 Uhr bei der Sozialbehörde im oben genannten Postfach eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass dies nicht für Samstage und Sonntage gilt, sondern ausschließlich für die Zeit von Montag bis Freitag.
- Die Sozialbehörde meldet die Personen zur Testung an. Eine gesonderte Anmeldebestätigung erfolgt nicht.
- Die Testung findet täglich (inkl. Samstag und Sonntag) um 10:00 Uhr am Standort Beltgens Garten 25 statt.