Die Ombudsstelle bietet kostenlose, neutrale sowie unabhängige Hilfe bei Fragen der sonderpädagogischen Förderung. Das Angebot richtet sich an die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern.
Künftig können sich alle Schülerinnen und Schüler u.a. in Fragen von Ordnungsmaßnahmen nach § 49 Hamburgisches Schulgesetz direkt an den Ombudsmann wenden.