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Leichte Sprache Inklusion in Hamburgs Schulen

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Inklusion in Hamburgs Schulen

Kinder-Schule

Alle Schulen in Hamburg sollen inklusiv sein.
Das heißt: Alle Schüler und Schülerinnen sollen gut lernen können.
Inklusiv heißt auch:
Alle Schüler und Schülerinnen sind verschieden.
Das ist eine gute Sache.
Es ist wichtig:
Alle Schüler und Schülerinnen sollen gut lernen können.
Das ist die Aufgabe von allen Hamburger Schulen.

Ein Gesetzbuch

Alle Hamburger Kinder und Jugendlichen können eine allgemeine Schule besuchen.
Das steht im Gesetz von Hamburg.
Das Gesetz heißt: Hamburgisches Schulgesetz.
Die Abkürzung ist: HmbSG.
Das Gesetz ist vom Jahr 2009.
Davor war das anders.
Nur bestimmte Kinder konnten eine allgemeine Schule besuchen. 

Unterricht im Klassenzimmer

Jetzt können alle Kinder eine allgemeine Schule besuchen.
Sie lernen dort zusammen mit Kindern ohne Förderung.
Die Lehrer und Lehrerinnen helfen den Kindern mit Förderung.
Die Schulen haben besondere Fach-Leute und besondere Räume für die Förderung.
Es gibt Fach-Leute für:
- Körperliche Entwicklung
- geistige Entwicklung 
- Hören und Kommunikation
- Sehen und
- Autismus
Die Schulen heißen: Schwer-Punkt-Schulen.
Es gibt auch Sonder-Schulen und Bildungs- und Beratungs-Zentren.

Ein Beratungsgespräch

Die Eltern fragen die Beratungs-Stelle.
Die Beratungs-Stelle sagt den Eltern:
So kann das Kind am besten lernen.
Die Beratungs-Stelle arbeitet mit den Schulen zusammen.

Kontakt:
Funktionspostfachb41@bsb.hamburg.de

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