Der Landesaktionsplan als PDF zum Herunterladen
„Der Landesaktionsplan ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in eine Gesellschaft, in der es normal ist, verschieden zu sein“, betont Sozialsenator Detlef Scheele. „Er ist das Ergebnis gemeinsamer Arbeit des gesamten Senats und der Organisationen behinderter Menschen. Jetzt gilt es, in Hamburg für die Idee der Inklusion zu werben und den Grundgedanken zu verbreiten, dass es vor allem darum geht, sich als Teil der Gesellschaft zu fühlen.“
„Ich freue mich, dass alle die Angebote, die allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zur Verfügung stehen, von Menschen mit Behinderung selbstverständlich genutzt werden können“, sagt Ingrid Körner, die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen. „Doch es muss uns allen klar sein, dass dieser Plan fortgeschrieben werden muss und dass die Begleitung der Umsetzung des Landesaktionsplans mit den Behindertenverbänden ein weiterer wesentlicher Schritt hin in eine inklusive Zukunft sein wird. Das erfordert viel Kraft!“
Erfahrungen zeigen, dass Menschen mit Behinderungen häufig auf mehr oder weniger starke Beeinträchtigungen reduziert werden. Diese Art der gesellschaftlichen Wahrnehmung versperrt den Blick auf ihre Fähigkeiten – Berührungsängste und Ablehnung sind häufig die Auslöser dafür.
Um zu erreichen, dass alle Menschen in Hamburg Menschen mit Behinderungen stärker achten und wertschätzen, setzt der Hamburger Senat die UN-Behindertenrechtskonvention auf Landesebene jetzt zügig um.
Maßnahmenbündel des Hamburger Landesaktionsplans
Der Landesaktionsplan enthält ein Bündel von insgesamt ca. 180 Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Arbeit und Beschäftigung sowie Bauen und Wohnen, Stadtentwicklung, Gesundheit, Frauen mit Behinderungen, Zugang zu Informationen und Bewusstseinsbildung. Der Plan ist ein Gemeinschaftsprojekt fast aller Hamburger Behörden (Sozialbehörde, Schulbehörde, Wirtschaftsbehörde, Gesundheitsbehörde, Wissenschaftsbehörde, Personalamt und Senatskanzlei), da der Senat Politik für Menschen mit Behinderungen als Querschnittsaufgabe aller Ressorts betrachtet.
Im Mittelpunkt des Aktionsplans stehen ein selbstbestimmtes Leben und die Tatsache, dass alle Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung, Teil der Gesellschaft sind.
Konkrete Beispiele
- Schnellerer Ausbau von barrierefreien U-Bahnhaltestellen
- Das Hamburger Budget für Arbeit: Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten beschäftigt sind, können dadurch leichter einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten
- Der Senat unterstützt Menschen mit Behinderungen dabei, in einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft selbstständig zu leben und am Geschehen in ihrem Stadtteil aktiv teilzunehmen, um Teil ihres Sozialraums zu werden (Ambulantisierungsprogramm)
- Informationsangebote der Stadt Hamburg in leicht verständlicher Sprache: Auch Menschen mit Lernschwierigkeiten sollen sich ohne fremde Hilfe informieren können
- Fortbildungsveranstaltungen, um über die UN-Behindertenrechtskonvention und ihr Anforderungsprofil in Hamburg zu informieren.
„Der Senat kann Inklusion nicht verordnen. Inklusion braucht neben guten Ideen, Ausdauer und Beharrlichkeit auch viele Mitstreiter“, sagt Senator Scheele. „Deshalb geht der Hamburger Senat mit dem Landesaktionsplan als gutes Beispiel voran. Ich fordere alle Vereine und Organisationen auf, sich dem Senat anzuschließen und eigene Aktionspläne zu entwickeln. So können wir gemeinsam ein Hamburg schaffen, in dem alle Menschen willkommen sind.“
Hintergrundinformationen
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist das siebte Bundesland, das einen entsprechenden Aktionsplan bzw. Maßnahmenkatalog zur UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet. Nach Thüringen, Hessen und Nordrhein-Westfalen ist es der vierte Aktionsplan in diesem Jahr, die anderen Bundesländer arbeiten zurzeit an entsprechenden Plänen. Lediglich zwei Bundesländer werden keine eigenen Aktionspläne vorlegen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist im Jahr 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert worden und im Rang eines Bundesgesetzes rechtsverbindlich. Bund und Länder sind verpflichtet, die darin formulierten Gestaltungsaufträge umzusetzen. Sie schafft keine gesonderten Rechte für Menschen mit Behinderungen. Sie konkretisiert vielmehr die international bereits anerkannten Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen und formuliert sie vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungen von sozialer Ausgrenzung und Bevormundung.
Die UN-Behindertenrechtskonvention soll allen Menschen eine gleichberechtigte Teilnahme an unserer Gesellschaft ermöglichen (Inklusion). Barrieren oder Zugangshindernisse sollen beseitigt werden, die dieser gleichberechtigten Teilhabe entgegenstehen. Denn Menschen mit Behinderungen sind per Definition nicht behindert, sondern sie werden von der Gesellschaft häufig behindert.
Nach Angaben des Hamburger Versorgungsamtes aus den Jahren 2009/2010 beträgt der Anteil von behinderten Menschen an der Gesamtbevölkerung ca. 13,6 Prozent. In der Realität ist dieser Anteil jedoch deutlich höher. Nicht erfasst sind nämlich diejenigen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Antrag auf Feststellung der Behinderung stellen. Nicht erfasst ist auch die Gruppe älterer Menschen, die chronische Erkrankungen haben – ohne schwerbehindert zu sein – und in ihrem Alltag auf verschiedene Barrieren stoßen können. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird es voraussichtlich immer mehr Menschen mit Behinderungen geben.