Gegenstand der Volksinitiative sind Vorgaben für die Unterbringung von Flüchtlingen, u.a. eine Beschränkung der maximalen Anzahl von 300 Personen pro Standort in einer Folgeunterbringung sowie ein Regelabstand von 1.000 Metern zwischen Unterkünften von Flüchtlingen (Erstaufnahme und Folgeunterbringung).
Die Prüfung der am 2. März von den Initiatoren abgegebenen Unterschriftenlisten durch das Bezirksamt Wandsbek hat ergeben, dass die erforderliche Mindestanzahl von 10.000 gültigen Unterschriften von zur Bürgerschaft Wahlberechtigten erreicht wurde. Damit ist die Volksinitiative zustande gekommen.
Der Senat leitet diese Feststellung nun einer Vertrauensperson der Volksinitiative sowie der Bürgerschaft zu. Die Entschließungsfrist der Bürgerschaft zu dem Anliegen der Volksinitiative endet am 30. August 2016.
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