
Bild: © LfV Hamburg
Die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD) wurde im Oktober 2012 nach dem französischen Vorbild der „Génération Identitaire“ gegründet. Aktionen und Propaganda dieser Organisation sind insbesondere durch islam- und fremdenfeindliche Positionen geprägt. Bis Ende Juli 2016 gab es in Hamburg keine eigenständige Struktur. Die IBD war zwar in den vergangenen Monaten auch in Hamburg aktiv, verantwortlich zeichnete jedoch zunächst die „Identitäre Bewegung Niedersachsen“.
In der Nacht zum 29. Juli 2016 wurden in Hamburg an fünf Örtlichkeiten mit Kreide Personenumrisse auf den Gehweg gezeichnet. Zudem wurde rote Farbe im Hals- und Brustbereich der Umrisse aufgetragen und politische Parolen hinterlassen. Seit dem 5. August betreibt die „Identitäre Bewegung Hamburg“ einen eigenen Facebook-Auftritt – zuvor wurde das soziale Netzwerk der niedersächsischen Gruppe mitgenutzt, die seit 2014 vom dortigen Verfassungsschutz beobachtet wird. Auf der Facebook-Seite der „Identitären Bewegung Deutschland“ postete die Gruppierung, dass sie nun auch in Hamburg „regen Zulauf“ zu verzeichnen habe. Auf der Hamburger Facebook-Seite veröffentlichte die IB eine Aktion an den Landungsbrücken am vergangenen Sonnabend, 13. August 2016. Diese verstärkten Aktivitäten unterstreichen den aktionistischen Anspruch dieser eigenständigen Hamburger IB-Gruppe.

Bild: © LfV Hamburg
Nach aktueller Einschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz bestehen tatsächliche Anhaltspunkte für eine rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Einige Angehörige haben zudem einen rechtsextremistischen Vorlauf. Daher wird das LfV die „Identitäre Bewegung Hamburg“ ab sofort als rechtsextremistische Bestrebung beobachten.
Die „Identitäre Bewegung“ versteht sich als Teil einer europaweiten Bewegung für Freiheit, Heimat und Tradition. Sie setzen sich nach eigenen Angaben für den Erhalt einer deutschen und einer sogenannten christlich-europäischen Identität ein, die durch außereuropäische Zuwanderung und eine vorgeblich zunehmende Islamisierung Deutschlands und Europas gefährdet sei. Die IBD distanziert sich zwar vom historischen Nationalsozialismus und bekennt sich nach dem Konzept der „Neuen Rechten“ zu den Grundsätzen des so genannten „Ethnopluralismus“. Ihre Agitation und Aktionsformen bieten jedoch tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer rechtsextremistischen Bestrebung.
Völkisch-rassistische Weltanschauung
Der Begriff „Ethnopluralismus“ dient der IBD offenkundig nur zur Verschleierung einer völkisch-rassistischen und damit antidemokratisch geprägten Ideologie. Mit kompromisslosen Forderungen wie der nach einer „Remigration“ spricht die Organisation bestimmten Ethnien und Kulturen - insbesondere denen muslimischen Glaubens – das Recht auf Anwesenheit in angeblich „fremden“ Territorien ab. Dieser kollektivistische und antipluralistische Ansatz einer monokulturellen Gesellschaft widerspricht den Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaates, in dem das Recht des Individuums auf die Entfaltung der individuellen Persönlichkeit verfassungsrechtlich geschützt ist (Artikel 2 Grundgesetz). Die Kampagne „Der große Austausch“, in der die IBD europaweit vor einem vollständigen Austausch der jeweiligen Bevölkerung durch „Fremde“ warnt, ähnelt zudem inhaltlich der von der rechtsextremistischen Szene behaupteten „Überfremdung“ sowie der sogenannten „Volkstod-Kampagne“.
Mitbürger aus Ländern des muslimischen Kulturkreises werden in Veröffentlichungen systematisch mit Islamisten in Verbindung gebracht, von Muslimen begangene Straftaten gezielt verallgemeinert und damit die Religion des Islam insgesamt verunglimpft. Die Aktionen an den Landungsbrücken vom vergangenen Sonnabend sowie im Juli in der City, an Autobahn-Brücken (Schild „Multikulti tötet“) sowie am Hamburger Hauptbahnhof unterstreichen diese diffamierende Zielrichtung.
Die bundesweiten Aktivitäten der „Identitären Bewegung“ sind offensiv und konfrontativ angelegt, beinhalten eine bewusste Provokation des politischen Gegners, einschließlich staatlicher Stellen, und bergen nach Einschätzung des Verfassungsschutz ein erhebliches Eskalationspotenzial.
Wollt Ihr in den Fokus des Nachrichtendienstes geraten?
Wenn Schutzgüter der Demokratie bedroht werden, ist der Verfassungsschutz gesetzlich dazu verpflichtet, entsprechende verfassungsfeindliche Bestrebungen zu beobachten – wie die „Identitäre Bewegung“. Dies geschieht durch eine Auswertung offener Quellen, aber auch durch nachrichtendienstliche Mittel. So will es das Grundgesetz, das als abwehrbereite Verfassung beschlossen wurde, die nicht so einfach ausgehöhlt und zerstört werden kann und soll, wie die Weimarer Verfassung. Der Verfassungsschutz ist in diesem Konzept ausdrücklich als Frühwarnsystem der Demokratie mit den entsprechenden Kompetenzen vorgesehen. Das ist kein „Kann“, sondern ein „Muss“.
Der Hamburger Verfassungsschutz warnt daher vor einem Engagement für die relativ neue „Identitäre Bewegung“, die sich mit auf den ersten Blick einfallsreichen, plakativen Schlagworten und Aktionen insbesondere an junge, medienbegeisterte Menschen richtet. So sind auf den geposteten Videos vor allem junge Frauen und Männer zu sehen, die sich freuen, wenn ihre fremdenfeindlichen Aktionen durch die sozialen Netzwerke gepostet oder von anderen Medien aufgegriffen werden.
Die „Identitäre Bewegung Hamburg“ ist Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Das bedeutet, dass all jene, die sich für diese rechtsextremistische Gruppierung engagieren, in den Fokus des Nachrichtendienstes geraten und als Extremisten gespeichert werden. Für die Dauer ihrer Unterstützung rechtsextremistischer Bestrebungen wie der IBD kann dies das Aus für bestimmte berufliche Perspektiven bedeuten – denn die abwehrbereite Demokratie hat mit Bedacht vorgesehen, dass Extremisten für bestimmte Berufe nicht geeignet sind.
Noch einmal ganz klar und deutlich: Genau so will es das Grundgesetz, damit unsere freiheitliche, pluralistische und auf Gleichberechtigung angelegte Demokratie nicht von Verfassungsfeinden beschädigt werden kann. Junge Menschen, die womöglich noch ihrer Ausbildung nachgehen, sollten sich daher gut überlegen, ob sie ihre Biografie negativ prägen, indem sie sich für verfassungsfeindliche Aktivitäten engagieren. Markige Statements wie das eines österreichischen Protagonisten der IB an den deutschen Verfassungsschutz helfen wenig, wenn es um die eigene berufliche Zukunft geht. Das Motto „… denn sie wissen nicht was sie tun“ zieht in Eurem Alter nicht mehr. Deshalb fragen wir ganz deutlich: Wollt Ihr wirklich in den Fokus des Nachrichtendienstes geraten?
Appell an das Umfeld: Bitte meldet Euch!
In diesem Kontext auch ein Appell des Hamburger Verfassungsschutzes an das soziale Umfeld junger Leute, die mit dem Gedanken spielen, sich für die „Identitären“ stark zu machen: Jeder sollte sich so früh wie möglich an Behörden oder soziale Einrichtungen wenden, wenn rechtsextremistisches Engagement wahrgenommen wird. In Hamburg findet man zahlreiche professionelle Ansprechpartner auf der Internetseite „Hamburg gegen Rechtsextremismus“, und zwar unter http://www.hamburg.de/gegen-rechtsextremismus/ . Das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus erreicht man unter der E-Mail-Adresse bnw-hamburg@lawaetz.de. Beratung für Ausstieg oder Distanzierung vom Rechtsextremismus bietet auch info@kurswechsel-hamburg.de an.
Natürlich kann sich jeder Bürger auch an den Verfassungsschutz wenden – jeder Hinweis wird grundsätzlich vertraulich behandelt. Telefon 040 - 244443 (im Gespräch nennen Sie Ihr Thema, und dann werden sie mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter im zuständigen Fachbereich verbunden). Oder schicken Sie eine Mail: poststelle@verfassungsschutz.hamburg.de.
Der Verfassungsschutz sorgt auch für den Kontakt zu entsprechenden sozialen Einrichtungen oder zur Polizei, wenn gewünscht. Wenn es darum geht, mögliche extremistische Einflüsse insbesondere auf junge Menschen so früh wie möglich zu erkennen und präventiv einzuwirken, ist jeder Anruf zu viel besser als einer zu wenig – und das gilt neben dem Rechtsextremismus natürlich auch für alle übrigen extremistischen Felder, die vom Verfassungsschutz aufgrund seines klar definierten gesetzlichen Auftrages beobachtet werden.
Weitere Informationen des Verfassungsschutzes:
Für Rückfragen der Medien:
Landesamt für Verfassungsschutz
Marco Haase
Telefon: 040 – 42839-7007
E-Mail: info@verfassungsschutz.hamburg.de
www.hamburg.de/verfassungsschutz