Dazu Staatsrat Krösser: „Der Senat setzt im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vorrangig auf die Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise. Er setzt jedoch konsequent Rückführungsmaßnahmen durch, wenn der Ausreisepflicht nicht nachgekommen wird.“
Hamburg wird auch künftig Menschen, für die ein Schutzbedarf festgestellt worden ist, Aufnahme bieten und ihre Integration fördern. Mit dem Ausreisegewahrsam setzt der Senat aber auch seine klare Linie fort, die Rückführung derjenigen zu verfolgen, für die ein Schutzbedarf nicht festgestellt wurde und die ihrer gesetzlichen Pflicht, Deutschland wieder zu verlassen, trotz Beratungs- und Unterstützungsangeboten nicht nachkommen.
Der Ausreisegewahrsam bietet insgesamt Platz für 20 Personen, davon werden 5 Plätze dem Land Schleswig-Holstein im Rahmen einer Kooperation zur Verfügung gestellt.
Rechtlicher Hintergrund:
Der Senat nutzt in diesem Zusammenhang nun als erstes Bundesland die vom Bundesgesetzgeber mit der Neuregelung in § 62 b Aufenthaltsgesetz geschaffene Möglichkeit, einen Ausreisegewahrsam zu betreiben, um bestehende Ausreisepflichten durchzusetzen. Die Ingewahrsamnahme erfolgt aufgrund richterlicher Anordnung in Fällen, in denen die einem ausreisepflichtigen Ausländer gesetzte Ausreisefristerheblich überschritten wurde und der Betroffene ein Verhalten gezeigt hat, das erwarten lässt, dass er die Abschiebung vereiteln wird (fortwährender Verstoß gegen die gesetzlichen Mitwirkungspflichten, Täuschung über Identität oder Staatsangehörigkeit). Die Anordnung der Ingewahrsamnahme erfolgt für die Dauer von ein bis höchstens vier Tagen.
Gebäude / Unterbringung:
- Das Grundstück, auf dem der Ausreisegewahrsam errichtet wurde, befindet sich im Eigentum des Flughafens Hamburg und wurde von der Freien und Hansestadt Hamburg für die Dauer von zunächst 5 Jahren gepachtet.
- Der Ausreisegewahrsam wurde in überwiegend ein-, teilweise zweigeschossiger Containerbauweise inklusive einer Versorgungseinheit mit Essensausgabe sowie Büroräumen errichtet.
- Jedes der 14 Quadratmeter großen Einzelzimmer (insgesamt 20) verfügt über ein Bad mit WC und Waschbecken.
- Der Betrieb vor Ort wird durch einen Sachgebietsleiter und 12 Mitarbeiter des Einwohner-Zentralamtes sichergestellt, die in einem Schichtsystem 24 Stunden täglich vor Ort sein werden. Entsprechendes gilt für das vor Ort tätige Wachdienstunternehmen.
- Die Unterbringung in der Einrichtung erfolgt getrennt nach Frauen, Männern und Familien.
- Es stehen WLAN und für Kinder altersgerechte Spiele zur Verfügung.
- Die in Gewahrsam genommenen Personen haben das Recht, in festgelegten Zeiträumen Besucher und Rechtsanwälte zu empfangen. Dafür wird in der Einrichtung ein gesonderter Raum zur Verfügung gestellt.
Rückfragen der Medien:
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