Gelegentlich werden im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit oder auch unabhängig davon Fahrzeuge so abgestellt, dass konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind. Die Polizei ist daher verpflichtet, neben den gebotenen Ahndungsmaßnahmen stets zu prüfen, ob diese Fahrzeuge zur Abwehr der Gefahren umgesetzt bzw. abgeschleppt werden müssen.
Für die Anordnung des Abschleppens bzw. Umsetzens sind alle zur Verkehrsüberwachung eingesetzten Polizeiangehörigen zuständig.
Wenn Sie also Fragen zu einem Gebührenbescheid über Abschleppkosten haben, wenden Sie sich bitte an folgende Dienststelle:
Polizei Hamburg
Abteilung Verkehr und Technik
Gebühren- und Kostenabteilung
Überseering 35
22297 Hamburg