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Einreise in das Bundesgebiet Das Visumverfahren

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Für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet benötigen ausländische Staatsangehörige in der Regel ein Visum, das bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt werden muss. Staatsangehörige bestimmter Länder sind hiervon befreit, wenn sie sich bis zu drei Monaten zu Besuchszwecken ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland aufhalten wollen. Die Staatsangehörigen aller übrigen Länder benötigen generell ein Visum zur Einreise.

Ausweise und Visa

Das Visumverfahren

Soll der Aufenthalt länger als drei Monate dauern oder ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beabsichtigt, muss unabhängig von der Staatsangehörigkeit ebenfalls ein Visum beantragt werden. Ausgenommen hiervon sind die Staatsangehörigen der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz, von Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland sowie der USA. Diese können eine Aufenthaltserlaubnis auch nach ihrer Einreise im Bundesgebiet beantragen.

In Zweifelsfällen geben die deutschen Auslandsvertretungen Auskunft über das Erfordernis eines Visums.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Merkblättern oder informieren Sie sich über die Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Wissenswertes zum Hamburger Landesaufnahmeprogramm für syrische Staatsangehörige finden Sie hier.

Kontakt und Öffnungszeiten:

Hamburg Welcome Center
-Einreiseangelegenheiten mit Visum -
Süderstraße 32b
20097 Hamburg

Telefonische Erreichbarkeit: 040 / 428 39 3038

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag09.00-11.00 Uhr
Donnerstag13.00-15.00 Uhr

E-Mail: Visa-Stelle@welcome.hamburg.de

Zur Beschleunigung der Verfahrensabläufe im Rahmen der Bearbeitung von Visa-Anträgen und weiteren Einreiseangelegenheiten, möchten wir auf die nachfolgenden Hinweise aufmerksam machen und um Berücksichtigung bitten

  • Übersandte Unterlagen werden an den/die zuständige Sachbearbeiter/-in weitergeleitet. Nachfragen über den Eingang der Unterlagen sind nicht notwendig.
  • Sollte Ihre persönliche Vorsprache im Rahmen eines Antragsverfahrens erforderlich sein, erhalten Sie eine entsprechende Information.
  • Über den Abschluss der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit erhalten Sie in jedem Fall eine schriftliche Mitteilung.
  • Wir bitten um Verständnis, dass Sachstandsanfragen aufgrund des hohen Antragsvolumens nicht immer zeitnah beantwortet werden können.

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