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Anordnungen Anordnungen zum Aufenthaltsrecht

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Anordnungen zum Aufenthaltsrecht

Von der Behörde für Inneres und Sport sind Anordnungen herausgegeben worden, die verschiedene ausländerrechtliche Sachverhalte aktuell regeln und die Sie am Ende dieser Seite als PDF-Datei herunterladen können:

  • Verlängerung der Antragsfrist in II.7 der Anordnung Nr. 2/2015 (Anordnung Nr. 2/2022 vom 9.12.2022)
  • Verlängerung der Antragsfrist in II.7 der Anordnung Nr. 2/2015 (Anordnung Nr. 2/2021 vom 27.10.2021)
  • Verlängerung der Antragsfrist in II.7 der Anordnung Nr. 2/2015 (Anordnung Nr. 2/2020 vom 04.11.2020)
  • Weitere Verlängerung des Abschiebungsstopps nach Syrien gemäß § 60a Abs.1 in Verbindung mit § 23 Abs.1 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bis zum 30. Dezember 2020 (Anordnung Nr. 1/2020 vom 12.08.2019)
  • Weitere Verlängerung des Abschiebungsstopps nach Syrien gemäß § 60a Abs.1 in Verbindung mit § 23 Abs.1 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bis zum 30. Juni 2020 (Anordnung Nr. 3/2019 vom 19.12.2019)
  • Weitere Verlängerung der Antragsfrist in II.7 der Anordnung 2/2015 (Anordnung Nr. 1/2019 [redaktionelles Versehen, es handelt sich um die Anordnung Nr. 2/2019] vom 06.11.2019)
  • Weitere Verlängerung des Abschiebungsstopps nach Syrien gemäß § 60a Abs.1 in Verbindung mit § 23 Abs.1 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bis zum 31. Dezember 2019 (Anordnung Nr. 1/2019 vom 21.06.2019)
  • Weitere Verlängerung des Abschiebungsstopps nach Syrien gemäß § 60a Abs.1 in Verbindung mit § 23 Abs.1 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bis zum 30. Juni 2019 (Anordnung Nr. 2/2018 vom 21.12.2018)
  • Weitere Verlängerung der Antragsfrist in II.7. der Anordnung 2/2015 (Anordnung Nr.1/2018 vom 21.11.2018)
  • Verlängerung der Antragsfrist in II.7 der Anordnung Nr. 2/2015 (Anordnung Nr. 2/2016 vom 15.11.2016)
  • Verlängerung des Abschiebungsstopps nach Syrien (Anordnung 01/2016 vom 10.10.2016)
  • Neufassung der Anordnung 3/2013 zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Hamburg lebenden Verwandten beantragen (Anordnung 2/2015)
  • Verlängerung der Antragsfrist in II.7 der Anordnung Nr. 3/2013 (Anordnung Nr. 6/2014 vom 17.11.2014)
  • Begrenzung des Haftungsumfangs der nach II.3.1 der Anordnung Nr. 3/2013 abzugebenden Verpflichtungserklärungen (Anordnung 4/2014 vom 18.06.2014)
  • Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge (Anordnung 3/2013 vom 29.08.2013)
  • Merkblatt zur Einreise syrischer Flüchtlinge zu hier lebenden Angehörigen (Erläuterung zur Anordnung 3/2013)
  • Syrische Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs.1 Aufenthaltsgesetz (Anordnung 2/2013 vom 27.03.2013 - Neufassung vom 11.09.2014)

Ferner sind von der Behörde für Inneres und Sport Weisungen herausgegeben worden, die ebenfalls verschiedene ausländerrechtliche Sachverhalte regeln. Diese finden Sie hier.

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