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Rechtsextremisten unterhalten weiterhin Kontakte zu Mitgliedern von "Hizb ut-Tahrir"

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Rechtsextremisten unterhalten weiterhin Kontakte zu Mitgliedern von "Hizb ut-Tahrir"

Die NPD gab in ihrer Parteizeitung einem führenden Repräsentanten der islamistischen "Befreiungspartei" noch nach deren Betätigungsverbot die Gelegenheit, antijüdische Hetzpropaganda zu verbreiten.

Shaker Assem Shaker Assem

Trotz des am 15.01.2003 durch den Bundesminister des Innern ausgesprochenen Betätigungsverbotes gegen die "Hizb ut-Tahrir" (s. "Verbot der islamistisch-extremistischen "Hizb ut-Tahrir" durch den Bundesinnenminister"), veröffentlichte das NPD-Parteiorgan "Deutsche Stimme" in seiner Februar-Ausgabe ein ausführliches Interview mit Shaker ASSEM, einem führenden Repräsentanten der islamistischen "Befreiungspartei". Bereits bei seinem Besuch einer "Hizb ut-Tahri"-Veranstaltung am 27.10.2002 an der Technischen Universität Berlin (s. "Hizb ut-Tahrir ruft Muslime zur Vernichtung Israels auf") hatte der NPD-Vorsitzende Udo VOIGT sein Interesse an einem Meinungsaustausch mit islamistischen Vereinigungen in Deutschland bekundet.

Deutsche Stimme, Schriftzug

Bei allen Unterschieden und Gegensätzen betont das Parteiblatt insbesondere die "punktuelle Übereinstimmung" in der Beurteilung geopolitischer Zusammenhänge. In dem vom stellvertretenden NPD-Vorsitzenden Holger APFEL geführten Interview wird weiterhin deutlich, wo die grundsätzlichen Gemeinsamkeiten liegen: in der radikalen antiamerikanischen und antijüdischen Ausrichtung beider Organisationen. So wertet die NPD das Verbot der "Hizb ut-Tahrir" beispielsweise als "symbolische Ergebenheitsgrüße an die USA und Israel". Islamistische Gruppen könnten anscheinend nur so lange ungestört in Deutschland wirken, wie sie nicht die "Weltherrschaftsbestrebungen der USA" oder den "Staatsterrorismus Israels" kritisierten. Ganz im Sinne des Fragestellers bestätigt ASSEM diese Ansichten und bezeichnet Israel als einen Staat der Aggression, ein zionistisches Gebilde, das sowohl das Völkerrecht als auch die Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates ignoriere und dabei auf die Unterstützung seiner Schutzmacht USA zählen könne. Nach der Gründung des Kalifats 1) würden die Muslime alles daransetzen, Palästina von den Zionisten zu befreien - und dies werde ihnen auch gelingen, so ASSEM.

Jürgen Rieger Jürgen Rieger

Vor dem Hintergrund der in den vergangenen Monaten aufgenommenen Kontakte ist es auch kein Zufall, dass der Hamburger Rechtsanwalt und langjährig aktive Rechtsextremist Jürgen RIEGER seit kurzem ein Mitglied der "Hizb ut-Tahrir" in einem Strafverfahren vertritt. RIEGER selbst muss sich derzeit als Angeklagter wegen des Verdachts der Leugnung des Holocausts vor dem Landgericht Hamburg verantworten. In einem Verfahren wegen Volksverhetzung hatte er im Oktober 1996 als Verteidiger die Vernehmung eines in der rechtsextremistischen Szene bundesweit bekannten Revisionisten, der ein chemisches Gutachten verfasst hatte, beantragt, um zu beweisen, dass in Auschwitz keine Menschen vergast worden seien. Ein Freispruch des Landgerichts Hamburg war im letzten Jahr vom Bundesgerichtshof aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen worden. 2) Seiner antijüdischen und antiamerikanischen Grundhaltung verlieh RIEGER u.a. im Oktober 2002 in einer Gastkolumne für die "Deutsche Stimme"Ausdruck, als er den Israelis die "tägliche Ermordung" von Palästinensern unter Duldung der USA vorwarf. Sein jetziges Mandat bietet ihm eventuell erneut Gelegenheit, den Gerichtssaal als politische Bühne zu missbrauchen. Ob er das Verfahren dazu nutzt, bleibt abzuwarten.

Hinweise auf weitergehendere Kontakte zwischen Rechtsextremisten und Islamisten, die nicht nur dem ideologischen Meinungsaustausch dienen, sondern auch gemeinsame Aktionen zum Ziel haben könnten, liegen nicht vor. Ein solcher Schulterschluss ist angesichts der insbesondere bei jüngeren Rechtsextremisten vorherrschenden kompromisslosen Ablehnung von Ausländern in Deutschland und dem dumpfen Rassismus der Neonazi- und Skinhead-Szene auch nicht zu erwarten.

Stand: 04.04.2003

1) Kalifat: Herrschaft eines Kalifen, der einen sich auf die islamische Rechtsordnung (Scharia) gründenden Gottesstaat regiert. Kalif ist die Bezeichnung für den Nachfolger des Propheten Mohammed als Oberhaupt der muslimischen Gemeinschaft.

2) Am 07.04.2003 verurteilte das Landgericht Hamburg RIEGER wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 3360,- Euro.

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