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Ausländerrechtliche Sachbearbeitung Aufenthalt von Asylbewerbern und Flüchtlingen

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Das Referat E 32 der Abteilung für zentrale Ausländerangelegenheiten befasst sich schwerpunktmäßig mit der asyl- und ausländerrechtlichen Sachbearbeitung von in Hamburg lebenden Asylbewerbern und ausreisepflichtigen Personen.

Aufenthalt von Asylbewerbern und Flüchtlingen

Neben der Ausstattung der Kunden mit Aufenthaltsdokumenten (zum Beispiel: Aufenthaltsgestattungen, Duldungen oder Aufenthaltserlaubnisse) werden im Referat E 32 unter anderem folgende Aufgaben bearbeitet :

  • Entgegennahme und Entscheidung über Anträge auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis
  • Entgegennahme und Entscheidung über Anträge auf Erteilung einer längerfristigen Duldung (zum Beispiel:  Ausbildungsduldung)
  • Beratung zur freiwilligen Rückkehr inkl. einer Starthilfe zur Neubegründung des Lebensmittelpunktes im Heimatland.

Bei erkennbarer Bleibeperspektive entscheidet das Referat auf Antrag über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder prüft und berät dahingehend, unter welchen Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden könnte.

Die Sachbearbeitung findet in fünf nach Länderzuständigkeiten unterteilten Sachgebieten statt. Welches Sachgebiet für Ihr Anliegen zuständig ist, erfahren Sie hier oder an unserem Welcome Point, welcher sich in unmittelbarer Nähe unseres Haupteingangs befindet. Sofern Sie keinen konkreten Termin mit Raumangabe haben, bitten wir Sie, zunächst am Welcome Point vorzusprechen. Von dort erfolgt die Weiterleitung in die Wartebereiche des Dienstgebäudes im ersten und zweiten Obergeschoss.

  

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