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Reisepass für Nicht-Hamburger Pass- und Personalausweisangelegenheiten

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Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und benötigen einen Reisepass oder Kinderreisepass, sind aber nicht in Hamburg gemeldet? Das Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport kann Ihnen in diesem Fall aufgrund einer passrechtlichen Ermächtigung durch die für Ihren Heimatort zuständige Passbehörde einen Reisepass oder auch einen Kinderreisepass für Ihr Kind ausstellen.

Reisepass

Pass- und Personalausweisangelegenheiten

Deutsche Staatsbürger, die nicht in Hamburg gemeldet sind, können ihren Reisepass oder einen Kinderreisepass im Amt für Migration beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen. Die Vorsprache der antragstellenden Person ist erforderlich. Ihren alten Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass müssen wir nach Ablauf der Gültigkeit einziehen.

Gültigkeit: Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig.  Für Personen unter 24 Jahren ist er 6 Jahre gültig. Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres.

Personalausweise werden in den Hamburger Kundenzentren beantragt.

Die Aufbewahrungsfrist für im Pass- und Ausweisregister gespeicherten Daten (unter anderem Lichtbild und Unterschrift) endet fünf Jahre nach Ablauf der Gültigkeit eines Ausweisdokumentes. Sind Sie mittlerweile aus Hamburg verzogen, kann Ihre neu zuständige Pass- und Personalausweisbehörde schriftlich bei uns eine Registerkarte abfordern, um Sie im Bedarfsfall identifizieren zu können.

Erforderliche Unterlagen

Aktuelles, biometriefähiges Passfoto, nicht älter als sechs Monate. Falls vorhanden Personalausweis und Reiseunterlagen. Weitere Unterlagen sind nach Vorgabe der jeweils zuständigen Passbehörde mitzubringen.

Gebühren

  • normaler Reisepass: 120,00 Euro,
  • normaler Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 75,00 Euro,
  • Express-Bestellung: zusätzlich 32,00 Euro,
  • 48-Seiten-Pass: zusätzlich 22,00 Euro,
  • Kinderreisepass: 26,00 Euro.

Weiterführende Informationen zur Austellung von Reisepässen oder Personalausweisen.

Öffnungszeiten und Kontakt

Behörde für Inneres und Sport
Amt für Migration
Referat für Pass-, Ausweis-, Namens- und Beglaubigungsangelegenheiten
Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg

Telefonische Erreichbarkeit:

040 42839-2151
040 42839-3557
040 42793-9514 (FAX)

E-Mail: M251@amtfuermigration.hamburg.de

Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Behördenfinder Hamburg.

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