Bahnunfälle

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Bahnunfälle Maßnahmen

 Katastrophenschutzbehörden üben einen Bahnunfall

Gefahrenabwehr Ereignisse und Maßnahmen

Welche Maßnahmen ergreifen die Behörden bei einem Bahnunfall in Hamburg?

Mitwirkungspflicht

Bahnunfälle Einbindung der Betreiber in die Gefahrenabwehr

Die Ausübung staatlicher Gewalt ist gemäß Art. 30 GG Ländersache. Die Gefahrenabwehr gehört dazu. Maßnahmen zu Gefahrenabwehr sind z.B. Brandschutz, Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung. Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei werden anlässlich von Bahnunfällen mit den erforderlichen Aufgaben betraut. Die Eisenbahnen sind gesetzlich (§ 4 (1) Allgemeines Eisenbahngesetz) verpflichtet, an Maßnahmen der Brandbekämpfung und der Technischen Hilfeleistung mitzuwirken. Im Bereich der Deutschen Bahn AG gibt es hierzu z.B. ein spezielles Notfallmanagement. Andere Betreiber haben ähnliche Einrichtungen. Das jeweilige Notfallmanagement des Betreibers berät die Einsatzkräfte, sorgt für eine Gleissperrung, ist zuständig für den Schutz der Einsatzkräfte und stellt ggf. Spezialtechnik zur Verfügung (z.B. Schienenkräne, Rettungszüge).

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