Allgemeinverfügung vom 18. Dezember 2020:
Vor dem Hintergrund des bundesweiten „Shutdowns“ wird das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw zunächst bis zum 31. Januar 2021 vorübergehend ausgesetzt. In Hamburg wird diese Regelung durch eine Ausnahmegenehmigung der Behörde für Inneres und Sport (BIS) umgesetzt. Für Impfstoffe und für ihre Anwendung notwendige Materialien gilt eine entsprechende Ausnahme bis Ende Juni 2021.
Allgemeinverfügung vom 22. April 2020:
Verlängerung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nach Wohnsitznahme im Inland nach § 29 Abs. 1 Satz 4 FeV anlässlich der Corona-Pandemie