Eingebürgerte Hamburgerinnen und Hamburger aus aller Welt
Unter den 5.252 eingebürgerten Personen waren 917 Minderjährige. 165 waren zum Zeitpunkt der Einbürgerung über 65 Jahre alt. In 3.442 Fällen erfolgte die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit. Das bedeutet, dass neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit vorliegt.
Darüber hinaus verzeichnet die Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten seit Dezember 2020 einen nennenswerten Anstieg der gestellten Einbürgerungsanträge. Dies liegt hauptsächlich darin begründet, dass neben den weiterhin hohen Antragszahlen afghanischer Staatsangehöriger sehr viele besonders gut integrierte syrische Staatsangehörige, welche im Zuge der im Jahr 2015 beginnenden Migrationsbewegung nach Deutschland gekommen sind, die Voraussetzungen für eine Einbürgerung gemäß § 10 (3) S. 2 StAG unter Verkürzung der Aufenthaltsfrist auf sechs Jahre erfüllen. Erfahrungsgemäß ist die Einbürgerungsbereitschaft ausländischer Flüchtlinge sehr hoch, was sich durch die vorliegenden Antragszahlen bestätigt wird und auch im Ranking der Herkunftsländer widerspiegelt: In den Top 10 steht erstmals Syrien mit 687 Einbürgerungen vor dem langjährigen Spitzenreiter Afghanistan.
Die Einbürgerungs- und Antragszahlen im zeitlichen Verlauf sowie die Hauptherkunftsländer der in 2021 eingebürgerten Personen sind sind den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen:
erfolgte Einbürgerungen | Einbürgerungs- anträge | |
2014 | 6.492 | 6.839 |
2015 | 5.891 | 6.666 |
2016 | 5.819 | 6.606 |
2017 | 5.608 | 6.496 |
2018 | 5.772 | 6.349 |
2019 | 5.838 | 6.670 |
2020 | 4.5050 | 6.268 |
2021 | 5.252 | 9.533 |
Hauptherkunftsländer | Anzahl Einbürgerungen 2021 |
Syrien | 687 |
Afghanistan | 604 |
Iran | 428 |
Türkei | 370 |
Polen | 246 |
Ghana | 219 |
Indien | 115 |
Portugal | 104 |
Rumänien | 104 |
ungeklärt | 103 |