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Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts Bundesinnenministerium kündigt Gesetzesentwurf an

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Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzesentwurf für ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz angekündigt. Eine Ressortabstimmung auf Bundesebene und Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag stehen noch aus. Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß der aktuell gültigen Vorschriften. Auskünfte durch Einbürgerungsabteilung noch nicht möglich.

Gesetzestext Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht

Bundesinnenministerium kündigt Gesetzesentwurf an

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat in einem veröffentlichte Gastbeitrag am 28. November 2022 einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes angekündigt:

"So schaffen wir Anreize für Integration" (Webseite BMI, abgerufen am 01.12.22)

Der im Bundesinnenministerium erarbeitete Gesetzesentwurf wird zunächst in die Ressortabstimmung gehen, also innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, und im Anschluss im Bundeskabinett behandelt werden. Nachdem der Gesetzentwurf den Bundestag und den Bundesrat passiert hat, muss er noch weitere Stationen durchlaufen, um als Gesetz in Kraft zu treten. Weitere Information zum Verfahrensablauf auf der Seite des Deutschen Bundestages: Weg der Gesetzgebung

Auskünfte durch Einbürgerungsabteilung noch nicht möglich

Der Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten des Amtes für Migration sind derzeit keine Details des Gesetzesentwurfes bekannt. Im Rahmen der Beratungstätigkeit können keine Auskünfte zu den zukünftig möglicherweise geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen gegeben werden. Von Anfragen, die sich auf die angekündigte Gesetzesänderung beziehen, bitten wir daher abzusehen. 

Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß des aktuell gültigen Staatsangehörigkeitsgesetzes.

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