Wegweiser
Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Hinweise zum Antrag Was steht im Einbürgerungsantrag?

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Die Einbürgerungsabteilung überprüft auf Antrag, ob die Voraussetzungen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllt sind. Die folgenden Infor­mationen sollen Ihnen einen Überblick über die grundsätzlich notwendigen Angaben geben. 

Screenshot Einbürgerungsantrag

Einbürgerungsantrag Hamburg - Hinweise und Download

Für ein kostenfreies Beratungsgespräch vereinbaren Sie gerne online einen Termin in der Einbürgerungsabteilung. Vor Antragstellung wird geklärt, ob Sie die grundsätzlichen Voraussetzungen für die die Einbürgerung erfüllen. Zudem erhalten Sie bei diesem Termin den Einbürgerungsantrag, einige Erklärungen und ein Merkblatt. 

Das Antragsformular

Das Antragsformular besteht aus insgesamt acht Seiten bzw. drei bei Anträgen für Minderjährige unter 16 Jahren und erfasst folgende Angaben:

  • Ihre bzw. die Personalien Ihres Kindes
  • Ihre beruflichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (je nach Antragsformular)
  •  Auskünfte über nahe Angehörige
  • Sonstige, für die Bearbeitung des Antrages bedeutsame, Angaben

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und unterschreiben diesen. 
Die Antragsformulare sowie die Erklärungen werden am Ende der Seite als Download zur Verfügung gestellt.

Das Merkblatt

In dem persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie zusammen mit dem Antrag ein Merkblatt, auf dem alle Unterlagen und Nachweise angekreuzt sind, welche Sie zusammen mit dem ausgefüllten Einbürgerungsantrag einreichen müssen. Hierzu können, je nach individueller Lebensbiografie, unter anderem gehören:

  • tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über

    • Aufenthalts- und Arbeitsverhältnisse
    • Schul- und Berufsbildung
    • bisherige Staatsangehörigkeit
  • Pass (Reiseausweis, Fremdenpass) mit Nachweis der Aufenthaltserlaubnis bzw. Freizügigkeitsbescheinigung und Anmeldebestätigung
  • Geburtsurkunde
  • Geburts- oder Heirats- oder Sterbeurkunde der Eltern
  • Heiratsurkunden und Unterlagen über die Auflösung früherer Ehen
  • Geburts- oder Heirats- oder Sterbeurkunden der Eltern des Ehegatten
  • evtl. Staatsangehörigkeitsausweis des Ehegatten
  • Gegebenenfalls Geburtsurkunden der minderjährigen sowie unterhaltsberechtigten volljährigen Kinder
  • Sorgerechtsbeschluss oder Vormundsbestallung
  • Schulzeugnisse, Integrationsbescheinigung, Deutsch-Zertifikat
  • Ausbildungsnachweise, z. B. Urkunden über Berufsabschlüsse
  • Versicherungsnachweise der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung oder Nachweis sonstiger Altersvorsorge (z. B. Lebensversicherungsschein)
  • Nachweis der gegenwärtigen Erwerbstätigkeit und des Einkommens (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung, Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag, Handelsregisterauszug, aktueller Einkommensteuerbescheid, Rentenbescheid)
  • Nachweis der Erwerbstätigkeit und des Einkommens des Ehegatten
  • Nachweis über die Höhe der Miete
  • Nachweis(e) über die Erfüllung bestehender Unterhaltsverpflichtungen

Die Erklärungen

Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Einbürgerung ist es erforderlich, dass wir Ihre Ausländerakte einsehen und Sie sich zu den deutschen Werten und Gesetzen bekennen. Daher reichen Sie uns bitte folgende Erklärungen ausgefüllt und unterschrieben ein:

Ab 16 Jahren zusätzlich:

Für Rückfragen steht Ihnen die Einbürgerungsabteilung gerne per E-Mail unter einbuergerung@amtfuermigration.hamburg.de zur Verfügung.

Empfehlungen

Themenübersicht auf hamburg.de

Anzeige
Branchenbuch