Die Freiheit, in ein anderes EU-Land ziehen und dort ohne Arbeitserlaubnis arbeiten zu dürfen, gehört zu den Grundrechten der EU-Bürger.
Für die Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie für die Staatsangehörigen von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz besteht Freizügigkeit. Für sie gilt nicht mehr das Aufenthaltsgesetz, sondern das Freizügigkeitsgesetz.
Die Europäische Kommission informiert auf ihren Internetseiten umfassend u.a. über die Rechtsvorschriften, Möglichkeiten des Familiennachzuges und Aufnahme einer Beschäftigung.