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Arbeitsfeld Geheim- und Sabotageschutz

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Geheim- und Sabotageschutz

Allgemeines

Ziel des Geheimschutzes ist der Schutz von staatlichen Verschlusssachen, um geheim zu haltende Informationen und Materialien vor unbefugtem Gebrauch oder vor unerlaubter Einsichtnahme zu schützen. Der Geheimschutz bedient sich hierzu personeller, technischer und organisatorischer Maßnahmen.

Aufgabe des Sabotageschutzes ist es, sicherheitsempfindliche Bereiche von lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen vor Sabotageaktionen aus dem Kreis eigener Mitarbeiter zu schützen. Deshalb werden sie einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Die dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) im Rahmen des personellen und materiellen Geheimschutzes übertragenen Mitwirkungsaufgaben ergeben sich aus § 4 Absatz 2 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes (HmbVerfSchG).

Personeller Geheimschutz

Ziel des personellen Geheimschutzes ist es, staatliche Verschlusssachen vor Unbefugten zu schützen. Verschlusssachen dürfen nur vertrauenswürdigen Personen zugänglich gemacht werden. Der personelle Geheimschutz umfasst unter anderem die Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können. Sie dürfen mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nur betraut werden, wenn durch die Sicherheitsüberprüfung keine Sicherheitsrisiken festgestellt worden sind.

Grundlage des personellen Geheimschutzes ist das Hamburgisches Sicherheitsüberprüfung- und Geheimschutzgesetz (HmbSÜGG) vom 25.05.99 (zuletzt geändert am 02.04.2013). Eine Sicherheitsüberprüfung findet nur mit Wissen und Einwilligung des Betroffenen statt. Zuständig für die Einleitung der Überprüfung ist die jeweilige Behörde oder Firma des Betroffenen. Das LfV Hamburg führt als mitwirkende Behörde die Sicherheitsüberprüfung durch. Werden in deren Verlauf Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person aufkommen lassen, empfiehlt das Landesamt für Verfassungsschutz, ihr den Umgang mit Verschlusssachen zu verwehren.

Materieller Geheimschutz

Das Landesamt für Verfassungsschutz berät hamburgische Behörden und öffentliche Stellen sowie Wirtschaftsunternehmen in Hamburg im Rahmen des materiellen Geheimschutzes bei der Planung und Durchführung organisatorischer und technischer Schutzmaßnahmen, es informiert über Verschlusseinrichtungen und Alarmsysteme. Außerdem werden staatliche Bedarfsträger darüber informiert, wie Verschlusssachen bei ihrer Weitergabe (zum Beispiel bei der Übertragung auf Fernmeldewegen - auch in Datennetzen - oder beim Postversand) sowie während ihrer Bearbeitung, vor allem auf DV-gestützten Systemen, vor unbefugten Zugriffen zu schützen sind. Einzelheiten zur Kennzeichnung bzw. Einstufung, Aufbewahrung und Transport von Verschlusssachen regelt die Hamburgische Verschlusssachenanweisung (VSA). Die Handhabung von Verschlusssachen ist in der Bundesrepublik einheitlich. Zum Schutz der Informations- und Kommunikationstechnik, wie zum Beispiel Telefon, Fax, Handy, PCs und Internet, arbeitet das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz eng mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zusammen.

Sabotageschutz

Der Staat hat ein grundsätzliches Interesse daran, Einrichtungen zu schützen, die für die Bevölkerung von lebens- oder auch verteidigungswichtiger Bedeutung sind. Lebenswichtig sind solche Einrichtungen, deren Beeinträchtigung auf Grund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann. Darüber hinaus sind auch Einrichtungen lebenswichtig, die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Beeinträchtigung erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung und somit Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen lassen würde. Verteidigungswichtig sind Einrichtungen, die der Herstellung oder Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft dienen und deren Beeinträchtigung die Verteidigungsbereitschaft oder durch ihre betriebliche Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann.

Auf der Grundlage des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes einschließlich der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen werden in Hamburg Mitarbeiter des lebenswichtigen Energieversorgers Vattenfall auf ihre Zuverlässigkeit überprüft.

Im Rahmen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes werden ferner auch Personen überprüft, die am Flughafen und im Hafen tätig sind. Sowohl das Luftsicherheitsgesetz als auch das Hafensicherheitsgesetz bieten die Grundlage für die Durchführung entsprechender Zuverlässigkeitsüberprüfungen. 

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