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Gefahrenabwehr Großschadensereignisse

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Katastrophenschutzbehörden üben einen Bahnunfall Katastrophenschutzbehörden üben einen Bahnunfall

Der Hamburger Katastrophenschutz – Großschadensereignisse

Der Begriff Schadensereignis stammt aus dem Versicherungsrecht und bezeichnet ein Ereignis, das zu einem Schaden führt. Es kann nach Art des Schadens kategorisiert werden:

  • Personenschaden:
    Eine natürliche Person erleidet eine Verletzung, Vergiftung oder den Tod.
  • Sachschaden:
    Eine Sache erleidet einen Schaden (Zerstörung, Beschädigung), zum Beispiel, Explosion, Unfall.

Bei besonders schadensträchtigen Ereignissen spricht man von einem großen Schadensereignis oder von einer Großschadenslage wie zum Beispiel Erdbeben, Abstürze von Flugzeugen, Großfeuer, Explosionen, Terroranschlägen mit schadensträchtigem Ausmaß oder Massenkarambolagen.

Großschadensereignisse

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