Die im Fahreignungsregister eingetragenen Entscheidungen werden je nach Art und Schwere der Zuwiderhandlung mit einem bis drei Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen gelöscht.
Warum bekomme ich Punkte für Verstöße?
Punkte werden unabhängig von der Höhe des Bußgeldes nur noch für verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Maßnahmen vergeben:
3 Punkte
Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder wenn eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ausgesprochen wurde (Tilgungsfrist 10 Jahre)
2 Punkte
Besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten (Tilgungsfrist 5 Jahre)
1 Punkt
Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten (Tilgungsfrist 2,5 Jahre)
Ab dem 8. Punkt kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Eine abschließende Aufzählung der im Fahreignungsregister zu erfassenden und mit Punkten zu bewertenden Verstöße enthält die Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
Auskünfte über den Punktestand und den Punkteabbau können Sie nur über das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erhalten.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur informiert zur Punkteberechnung im Fahreignungs-Bewertungssystem