Die Rechtsabteilung des Amtes für Migration ist für die Bearbeitung von Eingaben, die das Amt betreffen, und bei Härtefällen zuständig. Hier finden Sie weitere Informationen.
Referat für Pass-, Ausweis-, Namens- und Beglaubigungsangelegenheiten
Das Amt für Migration ist bei öffentlichen Urkunden zur Anbringung der Apostille oder Vorbeglaubigung berechtigt, die von einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg ausgestellt wurden.
Das Amt für Migration ist bei öffentlichen Urkunden zur Anbringung der Apostille oder Vorbeglaubigung berechtigt, die von einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg ausgestellt wurden.