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Arbeitsfeld Spionageabwehr

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Spionageabwehr

Neben der Beobachtung des Extremismus fällt auch die Spionageabwehr in das Aufgabengebiet der Verfassungsschutzbehörden. Der gesetzliche Auftrag, Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten fremder Staaten auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik zu sammeln und auszuwerten, ergibt sich für das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg aus § 4 Absatz 1 Nr. 2 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes (HmbVerfSchG).

Trotz der Änderung der weltpolitischen Lage und der Annäherung ehemals verfeindeter Staaten darf nicht übersehen werden, dass politisch maßgebliche Staaten nach wie vor Auslandsdienste unterhalten, um ihre Aufklärungsziele zu erreichen. Wegen ihrer zentralen Lage in Europa, ihrer Wirtschaftskraft und ihres gewachsenen politischen Gewichts ist die Bundesrepublik Deutschland weiterhin ein bevorzugtes Ausspähungsziel der Nachrichtendienste fremder Staaten. Die Tätigkeit ausländischer Nachrichtendienste im Bundesgebiet stellt einen Angriff auf die Souveränität Deutschlands dar.

Zwar haben einige Staaten des früheren Ostblocks erklärt, auf Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland verzichten zu wollen. Manche Staaten sehen indes keinen Widerspruch zwischen ihrem Wunsch nach politischer und wirtschaftlicher Zusammenarbeit mit Deutschland und ihrem Bestreben, mit illegalen Mitteln und Methoden unser Land auszuforschen. Insbesondere die Nachrichtendienste Russlands sowie des Nahen, Mittleren und Fernen Ostens versuchen, bei uns illegale Informationen zu beschaffen. Eine besondere Rolle im Aufklärungskonzept der russischen, aber auch anderer fremder Nachrichtendienste kommt den nachrichtendienstlichen Stützpunkten, den sogenannten "Legalen Residenturen" an den offiziellen diplomatischen Vertretungen im Ausland zu. Im Heimatland ausgebildete Nachrichtendienstoffiziere werden als Angehörige der diplomatischen und konsularischen Vertretungen deklariert und für mehrere Jahre in Deutschland eingesetzt. Die Aufklärungsziele fremder Nachrichtendienste reichen von der "klassischen" Spionage, d.h. Informationsbeschaffung aus Politik, Wissenschaft und Militär, bis hin zur Ausspähung und Unterwanderung in Deutschland ansässiger Organisationen und Personen, die in Opposition zum Regime ihres jeweiligen Heimatlandes stehen. Letzteres wird insbesondere von den Nachrichtendiensten Irans, Libyens und Syriens betrieben.

Neben der "klassischen" Spionage und der Oppositionsausspähung muss auch in besonderem Maße die Aufmerksamkeit auf die Abwehr der Wirtschaftsspionage gerichtet werden. Wirtschaftsspionage ist die staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben. Hier liegt der Beobachtungsschwerpunkt bei den Ländern Russland und China. Die Verfassungsschutzbehörden sind nur dann zuständig, wenn staatliche Nachrichtendienste gegen die Bundesrepublik Deutschland tätig sind. Das Vorgehen durch konkurrierende Privatunternehmen, die Konkurrenz- oder Industriespionage, begründet dagegen nicht die Zuständigkeit des Verfassungsschutzes. Da Nachrichtendienste aber auch Firmen für ihre Zwecke einsetzen - zum Beispiel durch Beteiligung an sogenannten Joint Ventures (handelsrechtliche Gemeinschaftsunternehmen) - , kann die Aufklärung, wer hinter Ausforschungsbemühungen steht, sehr schwierig werden.

Die Spionageabwehr beobachtet ferner die von ausländischen Nachrichtendiensten gesteuerte oder auf nachrichtendienstliche Art und Weise betriebene Beschaffung von Know-how und Gütern, die sich auf die Entwicklung und Herstellung atomarer, biologischer und chemischer Massenvernichtungswaffen sowie auf die dafür erforderliche Raketentechnologie beziehen.

Proliferation Flyer

Die sogenannte Proliferation, d.h. die ungesetzliche Weiterverbreitung dieser Technologien und Mittel, stellt weltweit eine der größten Sicherheitsrisiken und Bedrohungen für den Weltfrieden dar. Insbesondere die anhaltende Krisensituation im Nahen und Mittleren Osten führt zu verstärkten Rüstungsbemühungen der dortigen Staaten. Hierzu gehören vorrangig Iran, Libyen und Syrien. Neben der konservativen Waffentechnik streben sie den Besitz von Massenvernichtungswaffen und der zu deren Einsatz benötigten Trägertechnologie an. Nordkorea fördert eine Weiterverbreitung der nicht konventionellen Rüstung u.a. durch den Verkauf von Raketen. Eine weitere Bedrohung stellt der Dauerkonflikt zwischen den beiden Atommächten Indien und Pakistan dar.

Die Spionageabwehr arbeitet eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen. Unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes steht es in ihrem Ermessen, Anhaltspunkte oder Erkenntnisse über Straftaten an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten (Opportunitätsprinzip). Daher ist es im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zulässig, Hinweise und Fragen der Wirtschaft, der Wissenschaft oder anderer betroffener Stellen vertraulich zu behandeln.

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