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Amt für Migration Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten

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Mit der höchsten Einbürgerungsquote steht Hamburg im Ländervergleich nach wie vor bundesweit an der Spitze.  Im Jahr 2020 haben insgesamt 6.268 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit einen Einbürgerungsantrag in Hamburg gestellt. Insgesamt haben 4.505 Personen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Darüber hinaus erfolgt in dieser Abteilung die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten

Aufgaben im Überblick

Die Kolleginnen und Kollegen der Einbürgerungsabteilung bearbeiten jährlich tausende Anträge und prüfen die rechtlichen Voraussetzungen zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft. Sind diese erfüllt, erfolgt durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Eine weitere Aufgabe dieser Abteilung ist die Prüfung, ob die deutsche Staatsangehörigkeit besteht, wenn ein sachlicher Grund für die Prüfung vorliegt. Dazu wird ein Ver­fah­ren zur Fest­stel­lung der deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit auf Antrag durchgeführt. Hierbei wird er­mit­telt, wann und wo­durch sie er­wor­ben oder weshalb sie nicht erworben wurde und ob ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingetreten sein könnte.

Beratung / Information zur Einbürgerung

Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsvorschriften in den Herkunftsländern und der individuellen Biografien der Antragsteller/-innen besitzen persönliche Beratungsgespräche vor und während der Antragsverfahren erfahrungsgemäß einen hohen Stellenwert.

Für allgemeine Informationen und zur konkreten Beratung stehen wir Ihnen gerne während unserer Sprechzeiten zur Verfügung (Informations- und Anmeldungsbereich im Erdgeschoss Wartebereich II). Ein Termin ist grundsätzlich erforderlich. Welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, wird während der persönlichen Beratung abgesprochen. Auskünfte werden auch telefonisch oder postalisch erteilt.

Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie zusammengefasst am Ende dieser Seite.

Weitere Hinweise

Die im Rahmen der Sachbearbeitung anfallenden Gebühren können Sie auch per EC-Karte direkt vor Ort zahlen. Für die Zahlung mit Bargeld steht Ihnen ein Kassenautomat im Erdgeschoss des Dienstgebäudes zur Verfügung. In Einzelfällen kann bei Bezug von öffentlichen Mitteln auf Antrag eine Gebührenermäßigung gewährt werden.

 

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