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Schritt für Schritt Das Einbürgerungsverfahren im Überblick

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Das Einbürgerungsverfahren im Überblick

1. Beratungsgespräch

Bevor Sie den Antrag auf Einbürgerung stellen, ist ein Beratungsgespräch in der Einbürgerungsabteilung sinnvoll und zu empfehlen. Hierzu benötigen Sie einen Termin, den Sie bequem hier online buchen können. Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument (und sofern vorhanden: den Aufenthaltstitel) mit. Weitere Unterlagen werden zunächst nicht benötigt.

Im Beratungsgespräch werden Ihnen die Voraussetzungen für die Einbürgerung erläutert und Sie bekommen Ihre individuellen Informationen zum Verfahren.

Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, erhalten Sie neben dem Antragsformular ein Merkblatt über die benötigten Dokumente. Welche Dokumente im Einzelnen mitgebracht werden müssen, ist von Ihrer persönlichen Lebenssituation abhängig.

2. Kann ich meine Staatsangehörigkeit behalten?

Für die Einbürgerung in Deutschland gilt der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Das heißt, wenn es möglich ist, muss die Heimatstaatsangehörigkeit aufgegeben werden. Es gibt jedoch viele Ausnahmen.

Zum Beispiel können Sie Ihre Heimatstaatsangehörigkeit behalten, wenn Sie aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz kommen und der Heimatstaat dies zulässt.

Einige Länder ermöglichen eine Aufgabe nicht, wie zum Beispiel Afghanistan, der Iran, weitere arabische Staaten oder südamerikanische Länder.  Es gibt auch Länder, bei denen der Verlust automatisch eintritt, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, z. B. China oder Kasachstan.

Ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit tatsächlich aufgeben müssen, erfahren Sie im Beratungsgespräch.

Für diejenigen, die Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen, gilt Folgendes:

Erst wenn über Ihren Einbürgerungsantrag positiv entschieden wurde, können oder dürfen sie damit beginnen, Ihre Heimatstaatsangehörigkeit aufzugeben. Es steht Ihnen jedoch frei, schon jetzt Informationen über die Bedingungen Ihres Heimatstaates einzuholen.

3. Antragstellung

Das ausgefüllte Antragsformular sowie Kopien aller benötigten Unterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse:

Amt für Migration
Einbürgerungsabteilung - M5
Hammer Straße 30 - 34
22041 Hamburg

Sie können uns Ihren Antrag auch per E-Mail im PDF-Format an die folgende E-Mail-Adresse senden: einbuergerung@amtfuermigration.hamburg.de

Nach Eingang Ihres Antrages werden Ihre Unterlagen auf  Vollständigkeit geprüft. Sollte noch etwas fehlen, z. B. der Einbürgerungstest, können Sie Unterlagen auch nachreichen.

Die Bearbeitung Ihres Antrages beginnt, wenn die grundsätzlich für eine Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltszeiten erfüllt sind.

4. Bearbeitungsgebühr

Mit der Antragstellung wird eine gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsgebühr fällig. Die Gebühr beträgt pro erwachsene Person 255,00 €. Werden minderjährige Kinder miteingebürgert, werden 51,00 € pro Kind fällig. Für minderjährige Kinder, die ohne die Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 255,00 €.

Ob eine Gebührenermäßigung bei Bezug von öffentlichen Mitteln in Betracht kommt, klären Sie bitte im Beratungsgespräch.

Für die Zahlung der Gebühr erhalten Sie im Laufe des Verfahrens ein gesondertes Schreiben.

5. Prüfung Ihres Einbürgerungsantrages

Nachdem der Einbürgerungsantrag gestellt wurde, werden verschiedene Auskünfte von anderen Behörden eingeholt (Einwohnermeldeamt, Polizei, Bundeszentralregister, Verfassungsschutz). Nach Einsichtnahme in Ihre Ausländerakte prüft Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihr Sachbearbeiter, ob die Voraussetzungen für die Einbürgerung vorliegen.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt gegenwärtig in der Regel mehr als zwölf Monate. Sollten sich während dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Lebensverhältnissen ergeben (z.B. Umzug in eine neue Wohnung, Wechsel des Arbeitsplatzes, Geburt eines Kindes, etc.) teilen Sie dies bitte umgehend mit.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sachstandsanfragen aufgrund derzeit extrem hoher Antragszahlen nicht beantwortet werden können. Wir bitten um Verständnis.

6. Aufgabe der Heimatstaatsangehörigkeit

Bereits im Beratungsgespräch haben Sie erfahren, dass Sie Ihre Heimatstaatsangehörigkeit aufgeben müssen. Nachdem nun alle übrigen Einbürgerungsvoraussetzungen  vorliegen, erhalten Sie eine Einbürgerungszusicherung. Damit können Sie den Verzicht oder die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung beantragen. Die Dauer eines solchen Verfahrens hängt von den jeweiligen Länderbestimmungen ab.

Sobald Sie die Bestätigung über den Verzicht Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit erhalten haben, reichen Sie diese bitte (ggf. mit Übersetzung) in der Einbürgerungsabteilung ein. Ihre Einbürgerungsakte wird nun schnellstmöglich aktualisiert.

Bitte beachten Sie, dass Sie unter Umständen für kurze Zeit ohne Passdokument sind und keine Auslandsreisen unternehmen können.

7. Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit

Nachdem alle Voraussetzungen für die Einbürgerung vorliegen, wird die Einbürgerungsurkunde mit Ihren Personalien ausgestellt, unterschieben und mit einem Siegel verssehen. Sie erhalten nun eine Einladung zur persönlichen Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Dafür vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.

Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Mit Entgegennahme der Urkunde sind Sie sofort deutscher Staatsbürger.

Die Einbürgerungsurkunde ist ein Unikat und belegt Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.

8. Beantragung deutscher Personaldokumente

Mit der Einbürgerungsurkunde können Sie nun die deutschen Personaldokumente (Personalausweis und Reisepass) in einem der vielen Kundenzentren in Hamburg beantragen. Eine Übersicht aller Kundenzentren in Hamburg erhalten Sie von Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter.

9. Einbürgerungsfeier im Rathaus

Alle eingebürgerten Hamburgerinnen und Hamburger werden vom Ersten Bürgermeister zu einer Einbürgerungsfeier im festlichen Ambiente des Rathauses eingeladen. Wenn Sie an einem der feierlichen Anlässe teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachbearbeiter. Sie haben sogar die Möglichkeit, Ihre Einbürgerungsurkunde während der Feier vom Ersten Bürgermeister in Empfang zu nehmen. Die Einbürgerungsfeiern finden jährlich mehrmals statt.




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