Fachanweisung gemäß § 45 Abs. 2 BezVG 1/2020 vom 31.01.2020
Diese Fachanweisung regelt die Nutzung des IT-Verfahrens PaulaGO. Sie konkretisiert damit die Regelungen der Verordnung über die Einrichtung gemeinsamer automatisierter Dateien im Ausländer- und Asylwesen (Ausländerdateienverordnung) vom 9. November 1999, zuletzt geändert am 10. Juli 2012 (HmbGVBI. S. 341).
Das Fachverfahren PaulaGO ist das IT-Verfahren zur Abwicklung der Sachbearbeitung zur Erfüllung der Dateienführungspflicht nach den §§ 62 ff. Aufenthaltsverordnung (AufenthV) in den hamburgischen Ausländerdienststellen.
Allgemeine Voraussetzungen der Erteilung von Aufenthaltstiteln nach § 5 Aufenthaltsgesetz (insbesondere Lebensunterhaltssicherung, Passpflicht, Visumseinreise) und die hierzu im Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen; ausreichender Wohnraum nach § 2 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz; Geltungsdauer von Aufenthaltserlaubnissen. Diese Fachanweisung ersetzt die bestehende Fachanweisung 1/2013 zu diesem Thema und konkretisiert die im Aufenthaltsgesetz und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften getroffenen Regelungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln und gibt verbindliche Vorgaben für die Ausübung des Ermessens, um die erforderliche Einheitlichkeit der Standards, der Maßstäbe und der Verfahrensweisen in den hamburgischen Ausländerbehörden sicherzustellen (die Tabellen 1, 1a und 2 entsprechen dem Stand Januar 2015).
Freizügigkeit von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen. Die vorliegende Fachanweisung soll die Regelungen zum Freizügigkeitsrecht, hier insbesondere auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU (VV-FreizügG/EU), ergänzen und für Hamburg konkretisieren, um den Anwenderinnen und Anwendern unabhängig von einem unterschiedlichen Erfahrungshintergrund und fachlichen Kenntnissen einen praktischen Handlungsleitfaden zu liefern. Ziel der Fachanweisung ist es, die gängigen Standardfälle regeln, so dass für abweichende Situationen weiterhin individuelle Lösungen möglich sind. Diese Fachanweisung ersetzt die bestehende Fachanweisung 2/2012
Anordnung des Bundesministeriums des Innern in der Fassung vom 21.12.2011 (ehemalige Weisung 9/2005)
Anordnung nach § 23 Abs. 1 und 2 Aufenthaltsgesetz (Aufenthaltsgesetz) zur Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion – mit Ausnahme der baltischen Staaten
Altfallregelung für im Ausland angeworbene („unechte“) Ortskräfte an diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen in Deutschland sowie für die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft in Deutschland lebenden Familienangehörigen
Weisung zur Verfahrensweise bei Verdacht auf Scheinehe
Weisung zur Fortgeltung bisheriger Anordnungen nach § 32 Ausländergesetz (AuslG) - gruppenspezifische Bleiberechtsregelungen
Außer Kraft getretene Weisungen finden Sie hier im Archiv.
Ferner sind von der Behörde für Inneres und Sport Anordnungen herausgegeben worden, die ebenfalls verschiedene ausländerrechtliche Sachverhalte regeln. Diese finden Sie hier.