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Regelungen Weisungen zum Ausländerrecht

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Von der Behörde für Inneres und Sport sind Weisungen herausgegeben worden, die verschiedene ausländerrechtliche Sachverhalte regeln (z.B. Abschiebestopps, Bleiberechtsregelungen, Sicherheitsbefragungen)

Weisungen zum Ausländerrecht

Fachanweisung gemäß § 45 Abs. 2 BezVG 1/2020 vom 31.01.2020

Diese Fachanweisung regelt die Nutzung des IT-Verfahrens PaulaGO. Sie konkretisiert damit die Regelungen der Verordnung über die Einrichtung gemeinsamer automatisierter Dateien im Ausländer- und Asylwesen (Ausländerdateienverordnung) vom 9. November 1999, zuletzt geändert am 10. Juli 2012 (HmbGVBI. S. 341).

Das Fachverfahren PaulaGO ist das IT-Verfahren zur Abwicklung der Sachbearbeitung zur Erfüllung der Dateienführungspflicht nach den §§ 62 ff. Aufenthaltsverordnung (AufenthV) in den hamburgischen Ausländerdienststellen.

Weisung 1/2014 vom 30.04.2014

Allgemeine Voraussetzungen der Erteilung von Aufenthaltstiteln nach § 5 Aufenthaltsgesetz (insbesondere Lebensunterhaltssicherung, Passpflicht, Visumseinreise) und die hierzu im Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen; ausreichender Wohnraum nach § 2 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz; Geltungsdauer von Aufenthaltserlaubnissen. Diese Fachanweisung ersetzt die bestehende Fachanweisung 1/2013 zu diesem Thema und konkretisiert die im Aufenthaltsgesetz und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften getroffenen Regelungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln und gibt verbindliche Vorgaben für die Ausübung des Ermessens, um die erforderliche Einheitlichkeit der Standards, der Maßstäbe und der Verfahrensweisen in den hamburgischen Ausländerbehörden sicherzustellen (die Tabellen 1, 1a und 2 entsprechen dem Stand Januar 2015).

Weisung 2/2013 vom 11.03.2013

Freizügigkeit von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen. Die vorliegende Fachanweisung soll die Regelungen zum Freizügigkeitsrecht, hier insbesondere auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU (VV-FreizügG/EU), ergänzen und für Hamburg konkretisieren, um den Anwenderinnen und Anwendern unabhängig von einem unterschiedlichen Erfahrungshintergrund und fachlichen Kenntnissen einen praktischen Handlungsleitfaden zu liefern. Ziel der Fachanweisung ist es, die gängigen Standardfälle regeln, so dass für abweichende Situationen weiterhin individuelle Lösungen möglich sind. Diese Fachanweisung ersetzt die bestehende Fachanweisung 2/2012

Anordnung des Bundesministeriums des Innern in der Fassung vom 21.12.2011 (ehemalige Weisung 9/2005)

Anordnung nach § 23 Abs. 1 und 2 Aufenthaltsgesetz (Aufenthaltsgesetz) zur Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion – mit Ausnahme der baltischen Staaten

Weisung 2/2009 vom 28.12.2009

Altfallregelung für im Ausland angeworbene („unechte“) Ortskräfte an diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen in Deutschland sowie für die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft in Deutschland lebenden Familienangehörigen

Weisung 4/2005 vom 29.12.2004

Weisung zur Verfahrensweise bei Verdacht auf Scheinehe

Weisung 3/2005 vom 17.12.2004

Weisung zur Fortgeltung bisheriger Anordnungen nach § 32 Ausländergesetz (AuslG) - gruppenspezifische Bleiberechtsregelungen

Außer Kraft getretene Weisungen finden Sie hier im Archiv.

Ferner sind von der Behörde für Inneres und Sport Anordnungen herausgegeben worden, die ebenfalls verschiedene ausländerrechtliche Sachverhalte regeln. Diese finden Sie hier.

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