Aufgaben und Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz bestimmt das Hamburgische Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG). Es wird insbesondere den hohen Anforderungen des Datenschutzes gerecht und stellt die Zusammenarbeit mit den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sicher. Auftrag und Befugnisse sind vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geprägt, etwaige Eingriffe in die Rechte des Bürgers sind nur auf gesetzlicher Grundlage möglich.
Das Hamburgische Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HmbSÜG) regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung von Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden sind (Wiederholungsüberprüfung). Zweck dieses Gesetzes ist es, im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige oder sicherheitsempfindliche Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse vor dem Zugang von unbefugten Personen zu schützen.
Die Arbeit des Verfassungsschutzes bedroht nicht die Freiheit der Bürger, sondern schützt sie!