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Höhe der Zuschüsse Einsatz von Dolmetschern für Gebärdensprache beim Integrationsamt Hamburg

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Gebärdensprachdolmetscher Stundensätze Integrationsamt Hamburg

Verwaltungsverfahren des Integrationsamts

Bei der Beteiligung von Gebärdensprachdolmetschern in Verwaltungsverfahren des Integrationsamts (zum Beispiel bei der Durchführung einer Einigungsverhandlung gemäß Paragraf 170 Absatz 3 SGB IX) ist seit dem 1. August 2013 ein Betrag von 75 Euro zu zahlen.

Hier beruht der Einsatz auf einer gesetzlichen Verpflichtung der Behörde beziehungsweise der Justiz. 

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

Beim Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (zum Beispiel bei einer betriebsinternen Fortbildungsveranstaltung, an der ein gehörloser Beschäftigter teilnimmt) ist Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme durch das Integrationsamt der Paragraf 17 Absatz 2 SGB I.

Hier erfüllt das Integrationsamt bei der Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetschereinsätze im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben keine eigene Rechtspflicht, sondern erbringt Leistungen an die Auftraggeber des Gebärdensprachdolmetschers, also an den Arbeitgeber oder den schwerbehinderten Menschen selbst.

Seit dem 1. Januar 2018 beträgt der Zuschuss an Arbeitgeber für Gebärdensprachdolmetscher außerhalb von Budgets bis zu 75 Euro pro Stunde Einsatzzeit, pro angefangene halbe Stunde bis zu 37,50 Euro (zuvor betrug der Zuschuss bis zu 70 bzw. 35 Euro).

Für die An- und Abfahrtzeit werden pauschal Kosten bis zur Höhe des jeweils gültigen Stundensatzes und ebenfalls pauschal Fahrtkosten bis zu fünf Euro erstattet.

Arbeitsassistenz

Für regelmäßig notwendige Arbeitsassistenz für schwer hörgeschädigte oder gehörlose Menschen stellt das Integrationsamt den Betroffenen individuelle und bedarfsorientierte Budgets zur Kommunikation am Arbeitsplatz zur Verfügung.

Im Rahmen dieser Budgets können alle geeigneten Kommunikationshilfen genutzt werden.

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