Zustimmung zur Kündigung
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen können wirksam nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden. Hier können Arbeitgeber die Zustimmung zur Kündigung beantragen.
- Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen nach §§168 ff. SGB IX (PDF, 250 KB)
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Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
Leistungen für Arbeitgeber
Verwenden Sie unseren neuen Onlinedienst, um einen allgemeinen Antrag auf Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgeber zu stellen. Dieser richtet sich an Arbeitgeber, die noch nicht wissen, welche Leistungsart für sie zutrifft. Sie geben Ihre Kontaktdaten an und laden notwendige Nachweise hoch. Um Ihren Bedarf zu beschreiben, steht Ihnen ein Freitextfeld zur Verfügung. Sie können auch eine Beratung mit uns anfragen.
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Leistungen für schwerbehinderte Menschen