Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Integrationsamt Hamburg Hinweise zum Datenschutz

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Um unsere Aufgaben erfüllen zu können, müssen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. 

Hinweise zum Datenschutz im Integrationsamt Hamburg

Die seit 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung schreibt in Art. 13 und 14 Informationspflichten vor, denen wir hiermit nachkommen.

Alle Angaben, die zur Aufgabenerfüllung gegenüber den Mitarbeitern des Integrationsamtes gemacht werden, benötigen wir, um zum Beispiel

  • einen Leistungsantrag zu bearbeiten,
  • ein Präventionsverfahren oder
  • den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen gewährleisten zu können,
  • Unterstützungsleistungen bei einem Dienstleister zu beauftragen oder
  • Schulungs- und Fortbildungsangebote durchzuführen, und um die Ausgleichsabgabe zu erheben.

Die Hinweise zum Datenschutz im Integrationsamt Hamburg können Sie unten herunterladen.

Empfehlungen

Themenübersicht auf hamburg.de

Anzeige
Branchenbuch