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Arbeitsweise Wie arbeitet der Integrationsbeirat?

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Die Sozialbehörde hat den Integrationsbeirat in Form eines Verwaltungsausschusses nach § 16 Verwaltungsbehördengesetz eingesetzt. Den Vorsitz übernimmt wie auch in den vergangenen Legislaturperioden die Behördenleitung der Sozialbehörde.

Zwei Mitglieder des Integrationsbeirats im Gespräch

Arbeitsweise des Hamburger Integrationsbeirates

Team der Sprecherinnen und Sprecher

Jeweils für ein Jahr wählt der Integrationsbeirat drei Mitglieder, die die Rolle des Sprecher/innenteams einnehmen. Das Sprecher/innenteam vertritt den Integrationsbeirat gegenüber der Sozialbehörde und anderen Fachbehörden und -ämtern. Dies hat sich in der letzten Legislaturperiode bewährt.

Plenumssitzungen

Wichtigstes Gremium des Integrationsbeirats ist das Plenum. Es sollen jährlich vier Plenumssitzungen stattfinden, zwei von ihnen unter der Beteiligung der Präsides anderer Fachbehörden, zwei unter Leitung des Präses der Sozialbehörde.

Dieses Format unterstreicht, dass Integration ein Querschnittsthema und in allen Fachpolitiken verankert ist.

Die Ergebnisse der Plenumssitzungen des Integrationsbeirates werden protokolliert - hier finden Sie die Protokolle.

Arbeitsgruppen

Weiterhin können Arbeitsgruppen zu den Schwerpunktthemen

  • Arbeit,
  • Bildung,
  • Gesundheit,
  • Wohnen,
  • Antirassismus/Antidiskriminierung

eingesetzt werden, die eines Beschlusses des Plenums des Integrationsbeirates bedürfen. 

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppensitzungen des Integrationsbeirates werden dokumentiert.

Beschlüsse und Stellungnahmen

Der Integrationsbeirat greift aktuelle Themen aus dem Bereich der Integration auf und kann gegenüber der Sozialbehörde, anderen Fachbehörden, Fachämtern sowie nach außen auf Grundlage der Beschlüsse und Empfehlungen des Integrationsbeirates zu integrationsbezogenen Themen und Vorhaben durch das gewählte Sprecherteam Stellungnahmen abgeben.

Der Integrationsbeirat in der 22. Legislaturperiode

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