Erstmals in seiner fast 20-jährigen Geschichte wurden zunächst 15 bezirkliche Mitglieder des Integrationsbeirats der 22. Legislaturperiode auf Vorschlag der sieben Bezirksversammlungen unter Einbeziehung der bezirklichen Integrationsgremien vorgeschlagen.
Durch eine Vertretungsregelung wird zudem die kontinuierliche Arbeit im Integrationsbeirat gewährleistet.
Ziel dieser Weiterentwicklung ist eine engere Verknüpfung zwischen der Bezirks- und der Landesebene.
Bei der Benennung aller bezirklichen Beiratsmitglieder wurden die Vorgaben zur Vielfalt (Geschlecht, Alter und Herkunftsregion) so weit wie möglich berücksichtigt. Die bisherigen sieben Herkunftsregionen wurden zu vier zusammengefasst: Afrika, Asien, Amerika, Europa (inkl. Türkei).
Die bezirklichen Beiratsmitglieder haben in einem weiteren Schritt fünf Fachexpertinnen und Fachexperten für die Themenfelder Arbeit, Bildung, Gesundheit, Wohnen und Antidiskriminierung / Rassismus gewählt.
Um eine transparente Kommunikation von Themen und Fragestellungen in alle Bezirksämter sicherzustellen, haben die Bezirke außerdem eine bezirkliche Fachreferentin benannt, die mit Gaststatus an den Sitzungen des Integrationsbeirats teilnimmt.
Erstmalig wurde außerdem ein Vertreter des Beirats zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (ebenfalls mit Gaststatus ohne Stimmrecht) abgeordnet, um deren Belange im Integrationsbeirat zu vertreten.
Stellvertretend für den Integrationsbeirat wurden darüber hinaus Mitglieder in den Landesschulbeirat, das Engagementforum, in den Zentralen Beirat des Jobcenters team.arbeit.hamburg und eine Seniorin und ein Senior in den Landes-Seniorenbeirat abgeordnet.