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Bündelung der Zielsetzungen Integriertes Entwicklungskonzept

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Aufbauend auf der vom zuständigen Bezirksamt erstellten Problem- und Potenzialanalyse des Fördergebiets wird ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) erarbeitet. Es ist das strategische und inhaltliche Konzept für die Entwicklung des Quartiers und beschreibt die Voraussetzung für die Förderung einzelner Maßnahmen.

Integriertes Entwicklungskonzept

Bei der Entwicklung des Konzepts wird auf Bürgerbeteiligung und Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Grundeigentümer und Gewerbetreibenden im Stadtteil großen Wert gelegt.

Das Integrierte Entwicklungskonzept beinhaltet alle übergeordneten Ziele. Zudem bündelt es die Zielsetzungen in den für das jeweilige Gebiet wichtigen Handlungsfeldern. Im Zeit-Maßnahme-Kosten-Plan werden die geplanten Projekte und der Ressourceneinsatz festgelegt. Hier wird auch die Bündelung der Finanzmittel verschiedener Geldgeber dargestellt: Nicht nur die Städtebauförderung, auch andere beteiligen sich an der Finanzierung der Zukunftsaufgaben im Quartier. Deshalb werden in der Regel Projekte von mehreren Beteiligten finanziert. Private Investoren, Vereine, Stiftungen oder auch andere Fördermittelgeber (z.B. die Europäische Union) werden einbezogen.

Mit Mitteln der Integrierten Stadtteilentwicklung werden in der Regel bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten eines Projekts gefördert.

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