Da immer wieder Waschbären aus verschiedensten Gründen aufgefunden werden und in menschliche Obhut gelangen, wurde für diese - ebenso wie für die drei Unterarten der Buchstaben-Schmuckschildkröte (Rotwangen-, Gelbwangen- und Cumberland-Schmuckschildkröte) im Rahmen der Erstellung der Management- und Maßnahmenblätter zugelassen, dass diese Tiere unter bestimmten Bedingungen nicht-kommerziell gehalten werden dürfen.
Waschbären
Die Haltung von Waschbären ist unter Nutzung des unten stehenden Formulars der Behörde für Umwelt und Energie mitzuteilen. Sie darf nur erfolgen, wenn sichergestellt wird, dass die Tiere nicht entkommen können, die Tiere individuell gekennzeichnet sind und eine Fortpflanzung durch Sterilisation/Kastration ausgeschlossen ist. Neue Haltungen außerhalb der schon bestehenden Verbreitungsgebiete von Waschbären werden nicht genehmigt. Schon vorhandene Waschbären dürfen bis zu Ihrem Lebensende gehalten werden.
Werden neue Tiere in bestehende Haltungen aufgenommen, sind diese unaufgefordert bei der Behörde für Umwelt und Energie anzumelden.
Das vollständig ausgefüllte Formular wird von der Behörde für Umwelt und Energie bestätigt und dient dann als Nachweis gemäß § 40b Bundesnaturschutzgesetz für die Berechtigung Waschbären zu halten. Bei Fragen wenden sie sich bitte an die Behörde für Umwelt und Energie.
Buchstaben-Schmuckschildkröten
Die private Haltung sowie Weitergabe zwischen Privatleuten und nicht-kommerziellen Tierheimen bzw. Auffangstationen kann ohne weitere Benachrichtigung der Behörde für Umwelt und Energie erfolgen. Es gelten die selben Verpflichtungen wie bei Waschbären: Die Tiere sind ausbruchssicher unter Verschluss zu halten, eine Fortpflanzung ist auszuschließen.