In Europa kommen inzwischen weit über 12.000 gebietsfremde Arten vor. Nach aktuellen Schätzungen sind bis zu 15 Prozent als invasiv anzusehen. Als invasiv werden gebietsfremde Arten bezeichnet, die durch menschliche Handlungen nach Europa eingebracht worden sind sowie sich dauerhaft in Europa etablieren könnten und sich sehr schnell vermehren. Damit verbunden können sie durch Veränderungen von Lebensräumen, Prädation, Wettbewerb, Krankheiten oder auch direkte Verdrängung heimische Tier- und Pflanzenarten sowie die Ökosysteme als Ganzes schädigen.
Invasive gebietsfremde Arten können des Weiteren erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft haben. Als Beispiel sei der Riesen-Bärenklau genannt, der bei Kontakt zu schmerzhaften Hautreaktionen führen kann.
Die EU-Kommission hat deshalb einen Mechanismus entwickelt regelmäßig zu prüfen, welche Tier- und Pflanzenarten im Sinne der EU-Verordnung als invasive, gebietsfremde Arten zu behandeln sind. Die Kriterien für die Aufnahme in die sogenannte "Unionsliste" sind u.a., dass die Arten in der gesamten EU gebietsfremd sind, sich in mehr als zwei Mitgliedsstaaten ausbreiten, wissenschaftliche Erkenntnisse eine Gefährdung von Ökosystemen belegen und dass die Aufnahme in die Liste geeignet ist, die nachteiligen Auswirkungen der Arten zu vermindern.
Um zu verhindern, dass überhaupt neue invasive Arten sich im Gebiet der Europäischen Union etablieren können, sind die Mitgliedsstaaten angehalten Aktionspläne gegen die entsprechenden Einbringungspfade zu entwickeln. Der erste Aktionsplan für Deutschland wurde im August 2021 vom Bundesumweltministerium veröffentlicht.
Weiterführende Informationen
Die schon in Europa vorhandenen Arten werden auf der Unionsliste in zwei Kategorien eingeteilt: Arten in der sogenannten frühen Phase der Invasion, die sich noch nicht etabliert haben und etablierte Arten für die ein Management notwendig ist. Neben der Einstufung auf europäischer Ebene, ist es sinnvoll dies auch für die einzelnen Zuständigkeitsbereiche gesondert durchzuführen – besonders relevant sind dabei die Arten, für die ein Management notwendig ist. Die Arten der Unionsliste für Hamburg werden unten im Download-Bereich zur Verfügung gestellt.
Auch weitere Arten - ohne unionsweite Bedeutung - können nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt in Deutschland haben. Diese Bewertung weiterer Arten findet fortlaufend statt und kann auf der Internetseite des Bundesamt für Naturschutz gebietsfremden und invasiven Arten in Deutschland verfolgt werden: www.neobiota.de