Arten der Unionsliste, die erstmalig in Hamburg auftreten sind unverzüglich zu beseitigen, um die weitere Ausbreitung in die heimischen Ökosysteme zu unterbinden. Die Früherkennung einer solchen Art wird durch die Behörde für Umwelt und Energie an das Bundesamt für Naturschutz sowie die EU-Kommission gemeldet, um ggf. weitere Maßnahmen zu Schutz der europäischen biologischen Vielfalt zu ergreifen.
Zurzeit gelten die folgenden Arten als nicht etabliert in Hamburg und sind deshalb bei einer etwaigen Früherkennung sofort zu beseitigen. Die Behörde für Umwelt und Energie ist sofort über einen entsprechenden Fund zu informieren, damit entsprechende Maßnahmen angeordnet werden können.
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