Nicht wenige invasive, gebietsfremde Arten sind seit Jahren oder sogar Jahrzehnten in Europa und auch in Hamburg etabliert. Für diese Tierarten erlassen die Bundesländer in Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden Management- und Maßnahmenblätter, in denen die jeweils wissenschaftlich und fachlich sinnvollsten Maßnahmen aufgeführt sind, die bei der Minimierung der Auswirkungen der jeweiligen Tier- oder Pflanzenarten angewandt werden sollen.
Die Managementmaßnahmen umfassend dabei sowohl tödliche, wie nicht tödliche Methoden. Bei allen Maßnahmen ist darauf zu achten, dass das die Auswirkungen auf Nicht-Zielarten - also heimische Tier- oder Pflanzenarten, die gemeinsam mit den invasiven Arten vorkommen - soweit wie möglich reduziert oder ganz vermieden werden. Bei einigen Arten kann - entgegen der Verbote aus Artikel 7 der Verordnung - die kommerzielle Nutzung als Managementmaßnahme zugelassen werden, beispielsweise wenn chinesische Wollhandkrabben für Gastronomie gefangen werden.
Für die nicht-kommerzielle Haltung von Waschbären wurden im Rahmen des Managements ebenfalls Sonderregelungen erlassen:
Die aktuell gültigen Management- und Maßnahmenblätter können hier für alle Arten heruntergeladen werden: Am Ende der Seite stehen sie als Gesamtdokument zur Verfügung.
Wenn weitere Arten in die Unionsliste aufgenommen werden, dann werden für diese neue Management- und Maßnahmenblätter unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt. Zur gegebenen Zeit werden die Entwürfe auf dem Online-Anhörungsportal der Länder veröffentlicht.
Um die weitere Einbringung neuer gebietsfremder, invasiver Arten nach Deutschland zu verhindern erarbeitet das Bundesamt für Naturschutz zusammen mit verschiedenen Akteuren, den Ländern und weiteren Bundesbehörden einen Aktionsplan. Alle Informationen dazu finden Sie nach Veröffentlichung auf der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz .