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Jagdrecht Jagd in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)

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Das Jagdrecht ist ein mit dem Eigentum an Grund und Boden untrennbar verknüpftes Eigentumsrecht. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.

Jagd in Hamburg

Jagd in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)

Das Jagdrecht gilt für viele wild lebende Tiere wie Rehe, Ringeltauben und Steinmarder oder Rot-, Dam- und Schwarzwild und Fuchs, Feldhase, Dachs, Wildkaninchen, Fasan, Wildenten und -gänse, Höckerschwan, Rebhuhn und Waldschnepfe. Sie leben auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen, in Wäldern, Gewässern, Grün- und Erholungsanlagen oder Klein- und Hausgärten.

Außerhalb befriedeter Bezirke kann die Jagd in Hamburg auf etwa 25.000 Hektar ausgeübt werden. Neben den staatlichen Eigenjagdrevieren wird der Jagd überwiegend in gemeinschaftlichen Jagdbezirken nachgegangen. Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft nutzt das Jagdrecht in der Regel durch Verpachtung.

Die in Hamburg dem Jagdrecht unterliegenden Tiere und deren Jagdzeiten finden Sie im Jagdzeitenkalender. Die Nachweise über die erlegten Tiere und die tot aufgefundenen Tiere (Fallwild) werden jährlich für das Jagdjahr vom 1. April des Vorjahres bis zum 31. März des laufenden Jahres zusammengestellt (Wildnachweis). Den aktuellen Wildnachweis finden Sie hier, ältere Nachweise im Archiv.

Wildtiere sind in unterschiedlicher Weise an der Ausbreitung von Tierseuchen und Tiererkrankungen beteiligt. Diese können, insbesondere bei zunehmenden Kontakten, unter Umständen auf Nutz- und Haustiere und den Menschen übertragen werden. Infektionskrankheiten, die von Tieren auf Menschen und umgekehrt übergehen können, werden als Zoonosen bezeichnet. Um einen Überblick über die Verbreitung und die Entwicklung von Zoonosen in Hamburg zu erhalten, haben die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, das Institut für Hygiene und Umwelt und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ein Untersuchungsprogramm (Tiergesundheitsmonitoring) aufgelegt. Dieses wird seit 2020 vom Institut für Hygiene und Umwelt, mit der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft fortgeführt. Mit tatkräftiger Unterstützung der Hamburger Jägerinnen und Jäger werden seit 2015 vor allem Fuchs, Waschbär, Marderhund und Schwarzwild und seit 2020 jagdbare Wildvögel untersucht. Den aktuellen Bericht zum Tiergesundheitsmonitoring finden Sie hier.

Eine besondere Bedrohung und Herausforderung für den Bestand an Wild- und Hausschweinen ist die Afrikanische Schweinepest (ASP). Die aktuelle Entwicklung ist auf den Internetseiten der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (https://www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit/4263860/afrikanische-schweinepest/) und des Friedrich-Loeffler-Instituts zu finden (https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/). Zur Unterstützung der Präventionsmaßnahmen hat die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft als Oberste Jagdbehörde eine Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Weitere Themen

Aus dem Bürgerservice Landesrecht Hamburg:
792-1 Hamburgisches Jagdgesetz
792-1-3 Verordnung über jagdrechtliche Regelungen
792-1-1 Verordnung über die Jägerprüfung
792-1-2 Verordnung über das Feststellungsverfahren in Wild- und Jagdschadenssachen
202-1-77 Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten

 

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