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Jahresbericht 2018 Bestätigungsvermerk nur eingeschränkt erteilt

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Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg - „Beteiligungen auf dem Prüfstand“ - Jahresbericht 2015

Der Rechnungshof hat entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag die Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Jahr 2016 geprüft. Es ist das zweite Haushaltsjahr unter den Bedingungen der staatlichen Doppik. Bezüglich der Haushaltsrechnung ist der Rechnungshof auch Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss. In dem vorliegenden Jahresbericht berichtet er der Bürgerschaft über seine entlastungsrelevanten Feststellungen.

Den Bestätigungsvermerk für den Jahres- und Konzernabschluss 2016 hat der Rechnungshof – wie schon im Vorjahr – aufgrund von Mängeln im Rechnungswesen der FHH nur eingeschränkt erteilt. Insgesamt kommt er zu dem Ergebnis, dass der Jahres- und der Konzernabschluss auf den 31. Dezember 2016 mit den im Bestätigungsvermerk genannten Einschränkungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.

Die Mängel im Haushalts- und Rechnungswesen haben zu einem großen Teil damit zu tun, dass die Verwaltung die mit der Umstellung auf die Doppik geänderten Anforderungen noch nicht genügend beherrscht, häufig gibt es zum Beispiel Fehler im Bereich der Aktivierung von Investitionen und den damit zusammenhängenden Abschreibungen. Die Zusammenführung von Daten aus unterschiedlichen IT-Systemen wirft weiterhin Probleme auf und auch der Geld- und Buchungskreislauf ist weiterhin nicht geschlossen.

Deutliche Mängel bestehen auch bei der Einhaltung von Entscheidungs- und Beteiligungsrechten der Bürgerschaft. Die Überprüfung von Kennzahlen hat gezeigt, dass gegenüber der Bürgerschaft dargestellte Kennzahlen-Istwerte – teilweise im erheblichen Umfang – nicht korrekt sind. Dies ist deswegen problematisch, weil die Kennzahlen ein wichtiger Bestandteil der Budgetermächtigung durch die Bürgerschaft sind. Erhebliche Regelabweichungen gibt es auch bei der Bewilligung der Mittel für Baumaßnahmen. Obwohl der Senat verpflichtet ist, Baumaßnahmen ab 6 Mio. Euro einzeln von der Bürgerschaft bewilligen zu lassen, wurde die Bürgerschaft bei Baumaßnahmen im Umfang von insgesamt rund 1,8 Mrd. Euro nur auf der Grundlage von Investitionsprogrammen befasst. Damit wurde die Haushaltstransparenz für die Bürgerschaft unzulässig eingeschränkt. Einzelbeispiele, wie etwa die Baumaßnahme Harburger Hafenschleuse, die sich gegenüber der Planung um rund 160 Prozent verteuerte, zeigen, dass auch bei absehbaren Budgetüberschreitungen die Bürgerschaft nicht ausreichend einbezogen wird.

Darüber hinaus gibt es eine Fülle weiterer Feststellungen des Rechnungshofs, die Verbesserungsbedarf im Verwaltungshandeln belegen:

  • Beispielsweise hält Hamburg weit über Bedarf gewidmete Friedhofsflächen vor. Die vom Rechnungshof geforderte Flächenbedarfsplanung könnte Friedhofsflächen von etwa 660 ha einer anderen Nutzung zuführen.
  • In Bezug auf die Unterbringung im Zusammenhang mit Asylverfahren muss die Abrechnung mit den Betreibern der Unterkünfte und Dienstleistern verbessert werden.
  • Bei der hsh portfoliomanagement AöR hat der Rechnungshof kritisiert, dass es im Verwaltungsrat bisher an Mitgliedern mit der gebotenen fachlichen Kompetenz mangelt. Berichtspflichten ist die Anstalt nicht zeitgerecht nachgekommen.
  • Auf dem Gebiet Bau ist festgestellt worden, dass das von der Stadt eingeführte Mieter-Vermieter-Modell zwar zu einer Kostenstabilität bei den Bauprojekten, nicht aber zu günstigen Mieten geführt hat. Bauprojekte wie die Opernwerkstätten und -fundi sowie die Trautwein-Gebäude der Hochschule für Musik und Theater belegen dies. Das Mieter-Vermieter-Modell muss daher weiterentwickelt werden, dazu hat der Rechnungshof in seinem Jahresbericht Leitlinien formuliert.

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