Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Jahresbericht 2019 Weiterhin Schwachstellen im Rechnungswesen

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:
Panorama Hamburger Landungsbrücken

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg - „Beteiligungen auf dem Prüfstand“ - Jahresbericht 2015

Der Rechnungshof überwacht die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Rahmen dieses gesetzlichen Auftrags hat er die Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Jahr 2017 geprüft. Es ist das dritte Haushaltsjahr unter den Bedingungen der staatlichen Doppik. In dem vorliegenden Jahresbericht berichtet er der Bürgerschaft über seine Feststellungen.

Den Bestätigungsvermerk für den Jahres - und Konzernabschluss 2017 hat der Rechnungshof – wie schon in den Vorjahren – aufgrund von Mängeln im Rechnungswesen nur eingeschränkt erteilt. Insgesamt kommt er zu dem Ergebnis, dass der Jahres- und der Konzernabschluss auf den 31. Dezember 2017 mit den im Bestätigungsvermerk genannten Einschränkungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.

Die Mängel im Haushalts- und Rechnungswesen haben zu einem großen Teil weiterhin damit zu tun, dass die Zusammenführung von Daten aus unterschiedlichen IT-Systemen noch immer Probleme aufwirft und auch der Geld- und Buchungskreislauf weiterhin nicht geschlossen sind. Zudem beherrscht die Verwaltung die mit der Umstellung auf die Doppik geänderten Anforderungen noch nicht genügend. Zum Beispiel gibt es häufig Fehler bei der Aktivierung von Investitionen und den damit zusammenhängenden Abschreibungen. Etwa 50 Mio. Euro der im Jahr 2017 für bauliche Anlagen gebuchten Abschreibungen betreffen tatsächlich frühere Jahre. Ursache für diesen Zuordnungsmangel ist die – zum Teil erheblich – verspätete Aktivierung.

Deutliche Mängel bestehen auch bei der Einhaltung von Entscheidungs- und Beteiligungsrechten der Bürgerschaft. So hat der Senat von seinem Notbewilligungsrecht für Haushaltsmittel Gebrauch gemacht, obgleich die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren. Haushaltsmittel wurden beantragt, ohne die erforderliche Transparenz über die geplante Mittelverwendung herzustellen. Zum Beispiel wurden bei den Kosten für die Sanierung des CCH 15 Mio. Euro abweichend von üblichen Kalkulationsverfahren berücksichtigt, ohne dies gegenüber der Bürgerschaft transparent zu machen.

Insgesamt sieben Beiträge des Jahresberichts befassen sich mit der Prüfung von Verwaltungsprozessen, die Berührungspunkte zum Thema Flüchtlinge haben. Hinsichtlich der Jahre 2015 und 2016, mit bekannt hohem Anstieg der Flüchtlingszahlen, hat der Rechnungshof bei seinen Prüfungen berücksichtigt, dass die Verwaltung vor erheblichen Herausforderungen stand. Folgende Fehler traten zum Beispiel auf:

  • Beim Bau von Unterkünften wurden teilweise Vergaberegeln missachtet, in einem Fall wurden Verträge erst abgeschlossen, nachdem der Bau fertiggestellt war.
  • Das Fehlen planerischer Vorgaben, zum Beispiel ein Raumkonzept für Unterkünfte, führte zu Unwirtschaftlichkeiten.
  • Beim Einsatz von Dolmetschern und Übersetzern in ausländerrechtlichen Verfahren unterblieb die erforderliche rechtliche Verpflichtung, teilweise wurden überhöhte Vergütungen gezahlt.

Bei der Steuerung von öffentlichen Unternehmen gab es Mängel bei der Bestellung des Abschlussprüfers der Beteiligungsholding der Hochbahn. Im Jahresabschluss der Hochbahn wurden Zahlungen, die wirtschaftlich zur Verlustabdeckung eines mittelbaren Tochterunternehmens der Hochbahn dienten, als Eigenkapitalstärkung für die Beteiligungsholding der Hochbahn dargestellt. Dies war zwar rechtlich zulässig, beeinträchtigt jedoch die gebotene Transparenz. Die Analyse von Bilanzsummen, Investitionen und Finanzierungstätigkeit macht deutlich, dass sich die wirtschaftlichen Aktivitäten immer mehr vom Kernhaushalt in die Konzernsphäre verlagern. Haushaltssteuerung muss zunehmend Konzernsteuerung werden.

Auch im Baubereich gab es weiterhin Mängel. Die Sanierung der städtischen Infrastruktur will der Senat jetzt angehen. Dabei will der Rechnungshof mit seinen Feststellungen unterstützen und zeigt Verbesserungsmöglichkeiten und Handlungsanforderungen auf. Bei den Bezirksstraßen zum Beispiel verfügt die Verwaltung zwar über Zustandsdaten, es fehlt aber an erforderlichen Planungen und Zielsetzungen, um Maßnahmen zu priorisieren und wirtschaftlich umzusetzen. Die verfügbaren Haushaltsmittel wurden nicht ausgeschöpft. Mehrkosten in Höhe von 700.000 Euro wurden durch die verspätete Sanierung von Uferwänden verursacht.

Im Rahmen seiner kontinuierlichen Überprüfung von im Haushaltsplan dargestellten Kennzahlen hat der Rechnungshof auch im vergangenen Jahr Verbesserungsbedarfe aufgezeigt.

Einzelheiten können dem Jahresbericht und der als Pressemitteilung vorgelegten Kurzfassung entnommen werden.

Themenübersicht auf hamburg.de

Kontakt

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg

Ansprechpartner in Sachen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Friedhelm Imkampe


Gänsemarkt 36
20354 Hamburg

Fax: 040 4273-10570

Tel. E-Mail-Adresse
Anzeige
Branchenbuch