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Jahresbericht 2020 Operative Mängel bei stabiler Haushaltslage

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Stapel aus Jahresberichten

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg - „Beteiligungen auf dem Prüfstand“ - Jahresbericht 2015

Der Rechnungshof überwacht die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Rahmen dieses gesetzlichen Auftrags hat er die Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Jahr 2018 geprüft. In dem vorliegenden Jahresbericht berichtet er der Bürgerschaft über seine Feststellungen.

Das Jahr 2018 schließt für die Kernverwaltung mit einem positiven Jahresergebnis von rund 1,1 Mrd. Euro ab. Zur Einordnung des Jahresergebnisses hat der Rechnungshof bereits in seiner Beratenden Äußerung „Monitoring Schuldenbremse 2019“ dargelegt, dass bei einer Bereinigung des Jahresergebnisses spiegelbildlich nach dem für die Haushaltsplanung verbindlichen Regelwerk ein nur leicht positives Ergebnis von 33 Mio. Euro verbleibt.

Die weiterhin bestehenden Mängel im Rechnungswesen der Kernverwaltung führen auch für den Jahresabschluss 2018 dazu, dass der Rechnungshof den Bestätigungsvermerk nur mit Einschränkungen erteilt hat. Aber auch im Haushaltswesen, das insbesondere dem Budgetrecht der Hamburgischen Bürgerschaft dient, hat die Verwaltung die Vorgaben nicht immer eingehalten. Das Budgetrecht der Bürgerschaft wurde verletzt. Die Verwaltung hat Budgetermächtigungen – teilweise temporär – überschritten und die Zweckbindungen der Haushaltsmittel nicht immer beachtet. Sogenannte Deckungsfähigkeiten, also die als Ausnahme eingeräumte Möglichkeit für den Senat, Mittel zwischen verschiedenen „Töpfen“ des Haushalts umzuschichten, hat sie teilweise unzulässig in Anspruch genommen. Wie im Vorjahr enthält auch dieser Jahresbericht Beispiele, in denen die Verwaltung die eingeräumten Deckungsfähigkeiten mit sogenannten Kettenbuchungen überdehnt hat. Rechnungshof und Finanzbehörde sind in Gesprächen, welche Schlussfolgerungen zu ziehen und welche Maßnahmen ggf. zu treffen sind.

Das Beispiel der HSH Nordbank hat gezeigt, dass die mit der Beteiligung an Öffentlichen Unternehmen verbundenen Risiken eine besondere Vorsicht erforderlich machen. Solche Beteiligungen dürfen nur eingegangen werden, wenn ein wichtiges staatliches Interesse dies rechtfertigt. Bei der Reisering Hamburg GmbH, eine mittelbare Beteiligung Hamburgs, die auch internationale Flugreisen verkauft und Busreisen durchführt, ist dieses wichtige staatliche Interesse nicht gegeben. Eine Prüfung der Abrechnungsbelege für die beim Verkauf der HSH Nordbank angefallenen Beraterkosten hat gezeigt, dass ein zweistelliger Millionenbetrag nicht wie vertraglich vorgesehen abgerechnet wurde. Statt der tatsächlich angefallenen Beratungsstunden wurde auf der Basis von monatlichen Plankalkulationen abgerechnet. Es wurde zudem akzeptiert, dass die Leistungen nicht beim Auftraggeber, sondern in den Räumen des Auftragnehmers erbracht wurden.

Im Bereich der Bau- und Grundstücksverwaltung besteht nach wie vor erheblicher Optimierungsbedarf. Trotz der Neuorganisation des Schulbaus in einem Mieter-Vermieter-Modell ist die Kostentransparenz noch immer nicht hergestellt. Zudem rechnen die städtischen Realisierungsträger höhere Honorare ab, als die üblichen Kalkulationsstandards es zulassen. Beim Verkauf eines Grundstücks für eine im sozialen Wohnungsbau errichtete Flüchtlingsunterkunft am Mittleren Landweg wurde das für die Kaufpreisermittlung anzuwendende Verfahren missachtet, den Käufer begünstigende Einzelsachverhalte wurden mehrfach bei der Ermittlung der Verkaufspreises berücksichtigt und es wurde eine zusätzliche Förderung in Höhe von insgesamt 21 Mio. Euro über eine Laufzeit von 15 Jahren zugestanden, ohne dass die Erforderlichkeit überprüft wurde. Die für städtische Gebäude und Grundstücke festgesetzten Mieten und Pachten werden zu selten auf ihre Angemessenheit überprüft. In 40 % der Fälle einer Stichprobe wurden seit mehr als 10 Jahren keine Mietanpassungen vorgenommen. Bei mehr als der Hälfte der Überlassungen unter Wert fehlte die erforderliche Ermächtigung. Die Hochschule für Musik und Theater hat die Preise für die Vermietung und Verpachtung ihrer sehr attraktiven Veranstaltungsräume seit 2007 nicht erhöht.

Auch bei den inneren Verwaltungs- und den Aufsichtsaufgaben gab es – teils kostspielige – Mängel. Die Heilfürsorgeabrechnungen für 11.000 Polizeivollzugs- und Feuerwehrbeamte haben erhebliche Bearbeitungsmängel und Kontrolldefizite. Mängel in der Dienstunfallbearbeitung bei der Polizei führen dazu, dass Ansprüche gegenüber Dritten nicht geltend gemacht werden. Bei der Versetzung von Beamten aus anderen Gebietskörperschaften nach Hamburg haben es Personalbereiche versäumt, die Abgeltung von Versorgungslasten einzufordern, obgleich die abgebenden Gebietskörperschaften dies der Sache nach längst zugestanden hatten. Auch die Kammeraufsicht durch die zuständigen Behörden muss verbessert werden, Entscheidungs- und Genehmigungspflichten wurden nicht ausreichend beachtet. Deutliche Mängel gab es auch bei der Aufsicht über die Abfallwirtschaft. In dem geprüften Sechsjahreszeitraum wurden nur 24 von 139 anstehenden Regelüberwachungen durchgeführt. Von 38 als besonders umweltrelevant eingestuften Anlagen, die bis Ende 2018 überwiegend mehrfach zu überwachen gewesen wären, waren 14 noch nie regelüberwacht worden. Der Rechnungshof hatte die zuständige Behörde bereits vor Jahren auf Mängel hingewiesen. Es handelt sich um Pflichtaufgaben.

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