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Jahresbericht 2021 Rechnungshof legt Jahresbericht 2021 vor

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Stapel aus Jahresberichten

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg - „Beteiligungen auf dem Prüfstand“ - Jahresbericht 2015

Mit seinem Jahresbericht 2021 teilt der Rechnungshof seine Prüfungsergebnisse der Bürgerschaft, dem Senat und der Öffentlichkeit mit. Er ist eine wesentliche Grundlage für die Entlastung des Senats durch die Bürgerschaft.

Die Buchhaltung und die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel genügen den Anforderungen der staatlichen Doppik noch immer nicht in vollem Umfang. Die Jahresabschlüsse von Kernhaushalt und Konzern vermitteln zwar ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die festgestellten Mängel führen aber dazu, dass der Rechnungshof zum wiederholten Male sein Testat eingeschränkt hat.

Die Verwaltung hat gegen Rechte der Bürgerschaft bei der Bewilligung von Haushaltsmitteln verstoßen, indem sie in Einzelfällen Budgetermächtigungen unzulässig überschritten hat oder Haushaltsreste ohne die erforderliche Ermächtigung in das Folgejahr übertragen wurden.

Darüber hinaus gab es viele weitere Mängel im konkreten Verwaltungshandeln. Dazu einige Beispiele: Die Fakultät Design, Medien und Information der HAW hatte es hingenommen, dass Hochschulbeschäftigte die Erfüllung der Lehrverpflichtung nicht nachwiesen. Bei der Vermietung von Räumen und Kfz-Stellplätzen hat die Hochschule auf Einnahmen verzichtet. Die Pflegeelternvermittlung der Bezirksämter hat Pflegeeltern auf der Grundlage von vielfach mangelhaften Prüfungsunterlagen ausgewählt – das wird der Bedeutung dieser Entscheidung auf das weitere Leben der Kinder und Jugendlichen nicht gerecht. Darüber hinaus wurden ungerechtfertigte Zahlungen geleistet. Beim Programm W.I.R – work and integration for refugees hat es die Sozialbehörde versäumt, auf eine deutlich geringere als die geplante Auslastung zu reagieren: statt geplanter 16 Beratungen pro Beratungskraft wurden nur knapp 6 Beratungen in der Woche erbracht. Mit einem besseren Standortkonzept für die Beratungsstellen hätten bis zu 800.000 Euro eingespart werden können. Der Maßregelvollzug wird in Hamburg von einem privaten Klinikbetreiber durchgeführt. Weil die Sozialbehörde dem Klinikbetreiber zugestand, anhand von Plandaten und Pauschalen abzurechnen, war das gesetzliche Gewinnerzielungsverbot nicht sichergestellt.

Die Vergabe freiberuflicher Leistungen im Baubereich hatte z. T. erhebliche Defizite, rechtliche Verstöße hatten negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen. Unzureichende Eignungsprüfungen und fehlerhafte Verträge führten zu kostenträchtigen Nachträgen und neuen Vergabeverfahren. Die Planung des Begegnungszentrum KörberHaus in Bergedorf lief z. T. aus dem Ruder: Die Projektkosten erhöhten sich von ursprünglichen 17,5 auf 26,6 Mio. Euro, bezogen auf die Bruttogeschossflächen war das eine Steigerung von 37 %. Auch die Folgekosten einer aufwendigen Fassadengestaltung wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Das Veloroutennetz sollte ursprünglich bis zum Jahr 2020 fertiggestellt werden. Dieses Ziel hat die Verwaltung verfehlt. Die Bürgerschaft wurde nicht über die absehbaren Verzögerungen informiert.

Für einen Teil des staatlichen Grundbesitzes ist die Freie und Hansestadt Hamburg als gewöhnliche Steuerzahlerin steuerpflichtig. Die ungenügende Organisation der Verwaltungsprozesse für die Steuerzahlung führte dazu, dass es zu Mahnungen durch die Steuerverwaltung kam und diese z.T. sogar offen blieben. Die Aufgabenteilung zwischen dem Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen und den Behörden und Ämtern muss verbessert werden. Die über Jahre zu hoch bemessenen finanziellen Zuweisungen an die Landesbetriebe Kasse.Hamburg und Gebäudereinigung Hamburg haben dazu geführt, dass dort Rücklagen von zusammen rund 15 Mio. Euro gebildet wurden, die der Verfügungsgewalt der Bürgerschaft entzogen sind. Die Mittel sind an den Haushalt zurückzuführen.

Bei den IT-Verfahren des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens ist vor Betriebsaufnahme die Einwilligung der Finanzbehörde erforderlich. Bei 59 von 63 eingesetzten IT-Verfahren fehlte die erforderliche Einwilligung. Diese Verfahren hatten im Haushaltsjahr 2018 ein Finanzvolumen von 97 Mrd. Euro mit 14 Mio. Belegen bewegt. Bei der IT des Landesbetriebs Verkehr und des Landesbetriebs Erziehung und Beratung bestanden Sicherheitsmängel in den Rechenzentren, beispielsweise wurden die Anforderungen des BSI-Grundschutzes nicht eingehalten. Bei einem IT-Verfahren, das Haushaltsmittel bewirtschaftet, wurde das Vier-Augen-Prinzip nicht beachtet.

Bei Kennzahlen der Feuerwehr stellte sich heraus, dass bei der Berechnung der für die politische Steuerung wichtigen Kennzahlen zu Eintreffzeiten uneinheitliche Berechnungsverfahren gewählt worden sind, die zudem die tatsächliche Zeit bis zum Eintreffen am Einsatzort teilweise zu optimistisch darstellen.

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